„Viele Filme wären verboten, wären sie Computerspiele.“

Liest Dorothee Bär eigentlich unser Blog? Anlässlich der gestrigen LAN-Party im Bundestag, bei der sich Parlamentarier (fast…) aller Fraktionen über die Bandbreite der Games-Kultur informierten, hat die CSU-Abgeordnete uns jedenfalls aus der Seele gesprochen: Es gebe zwischen Filmen und Spielen ein Ungleichgewicht sowohl bei der rechtlichen Bewertung wie bei der öffentlichen Förderung, was man beispielsweise an dem Film „Inglourious Basterds“ sehen könne. Volle Zustimmung!

In der Tat hätte es heute in Deutschland ein Computerspiel sehr schwer, wenn es in ähnlich überspitzer Weise wie das Tarantino-Werk von Hakenkreuzfahnen eingerahmte Gewalthandlungen präsentierte. Der Film dagegen hat sogar eine FSK-Freigabe ab 16 bekommen. Scheinbar löst schon das Medium „Computerspiel“ in vielen Köpfen noch einen Ablehnungsreflex aus.

Dabei differenzieren die anzuwendenden jugendschutz- und strafrechtlichen Vorschriften nicht zwischen diesen Medientypen (§ 12 JuSchG gilt zum Beispiel schon nach seiner amtlichen Überschrift für „Bildträger mit Filmen oder Spielen“). Die Ungleichbehandlung ist juristisch auch deswegen immer schwerer zu rechtfertigen, weil sich die Medien Film und Spiel sowohl in ihrer visuellen Gestaltung wie auch in ihrer Rezeption und Anerkennung als Kunst- und Ausdrucksform annähern. Vielleicht tragen Veranstaltungen wie die Politiker-LAN ja zu einer Weiterentwicklung der Betrachtungsweise bei…


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