Kritik an FSK-Freigaben: Eine Geschichte voller Missverständnisse [Update]

Die Medienschelte für die Freigabepraxis der FSK reisst nicht ab. Kern des Vorwurfs: Die FSK bewerte zu großzügig, gebe damit Inhalte für zu junge Altersstufen frei und lasse sich durch Manipulationsspielchen der Filmindustrie an der Nase herumführen. Ausgelöst durch einen Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) vom 3.10. hat sich mittlerweile auch Familienministerin Schröder in die Debatte eingeschaltet und sich der Kritik in Teilen angeschlossen.

Heute setzt die FAS nach und dokumentiert die Reaktionen ihrer Leser (leider nicht in der frei zugänglichen Online-Ausgabe). Die Leserbriefe offenbaren aber grundsätzliche Mißverständnisse über Zweck und Funktion der freiwilligen Selbstkontrolle im System des deutschen Jugendschutzes – die sich ohne Weiteres auch auf das Prüf- und Freigabeverfahren der USK für Computerspiele übertragen lassen.

Unverkennbar schwingt die Empörung mit, wenn sich Eltern etwa wie folgt äußern:

Leider taugt die FSK nicht als verlässlicher Ratgeber für verantwortungsvolle Eltern

Diesen Film für zwölfjährige Kinder zu empfehlen ist meines Erachtens ein Unding

Für unser Land wünsche ich mir, dass die Entscheidungen der Bewerter nicht von deren „Bauchgefühl“ abhängig sind, sondern anhand eines Kriterienkatalogs durchgeführt werden.

Dazu muß zweierlei angemerkt werden:

Die Einrichtungen der Selbstkontrolle sprechen keine pädagogischen Empfehlungen aus.

Ihre Aufgabe ist es lediglich, die obersten Landesjugendbehörden gem. 14 Abs. 6 JuSchG bei der Festlegung verbindlicher Untergrenzen zu unterstützen. Die Prüfung durch das keineswegs nur von Industrievertretern besetzte Gremium soll nur einen absoluten Mindeststandard setzen. Die Freigabe für eine bestimmte Altersstufe darf nicht mit jeder – für sich genommen vielleicht legitimen – pädagogischen Erwägung versagt werden, sondern allein wenn

die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit

gefährdet wäre (§ 14 Abs. 1 JuSchG). Die Verantwortung für diese Erziehung liegt aber in letzter Konsequenz bei den Eltern. Es darf auch nicht vergessen werden, dass mit der Alterseinstufung zulasten der jeweiligen Film- (bzw. Spiele-) Industrie Vermarktungseinschränkungen verbunden sind, die auch deren verfassungsmäßige Rechte (Art. 5, 12 und 14 GG) tangieren.

Die Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle arbeiten nach definierten Kriterien.

Diese sind sind für die FSK hier und für die USK hier und hier ausführlich erläutert. Die FSK veröffentlicht auch regelmäßig begründete Freigabeentscheidungen.

Update: Die FSK selbst hat für Montag eine schriftliche Stellungnahme angekündigt am 14.10. in einer „Gemeinsamen Erklärung“ mit Familienministerin Schröder zu der Kritik Stellung genommen. Darin heißt es konziliant:

Bundesministerin Dr. Kristina Schröder spricht der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) in Wiesbaden anlässlich eines Besuches am 14. Oktober 2010 das Vertrauen aus. Die FSK sicherte zu, in ihren Prüferfortbildungen verstärkt auf die Problematik derjenigen Filme einzugehen, bei denen die Einordnung umstritten ist, gerade zwischen 12 und 16 Jahren.

Außerdem wird erneut – zutreffend – darauf hingewiesen, dass die Altersfreigaben nicht mit pädagogischen Empfehlungen verwechselt werden dürfen.


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Kommentare

5 Antworten zu „Kritik an FSK-Freigaben: Eine Geschichte voller Missverständnisse [Update]“

  1. Avatar von Torsten Evertz
    Torsten Evertz

    Kritik an der FSK in Deutschland ist sicherlich nichts Neues und war mir bisher eigentlich eher gleichgültig. Mittlerweile bin ich Vater einer 11jährigen Tochter und selbst leidenschaftlicher Zocker, u.a. von den viel gescholtenen EGO Shootern.

    Was allerdings mittlerweile durch die FSK rutscht und damit unseren Kindern zugänglich gemacht wird, ist meiner Meinung nach durch nichts mehr zu rechtfertigen. Da wird „Verrückt nach Dir“ mit FSK 6 bewertet, wobei der verbale Inhalt des Filmes jeden Hardcore Porno aussehen lässt wie eine Shakespeare Verfilmung oder ein sinnentleertes Gemetzel wie „Cowboys und Alien“ mit FSK 12 freigegeben, neben dem sich Filme wie „From Dusk till Down“ oder „Texas Chainsaw Massaker“ wie Anfängerstreifen im Horror Genre ausnehmen.
    Die Liste kann beliebig verlängert werden und schließt dabei Filme wie „Harry Potter“ oder „Herr der Ringe“ mit ein, in denen minutenlange epische Schlachten toben, die aus meiner Sicht versuchen den „D-Day“ wie einen Sonntagnachmittag Spaziergang erscheinen zu lassen.

    Da drängt sich die Frage auf, ob irgendjemand aus der Jury, welche die Filme bewerten soll, diese Filme mit Sinn und Verstand gesehen hat. Wir fragen uns jeden Tag, wieso anscheinend normale Jugendliche aus „unkritischen“ sozialen Verhältnissen stammend, sich urplötzlich in sinnlose Gewaltexzesse ergeben und diesen Rausch auch durch zutun von außen nicht mehr unterbrochen werden kann.
    Auch die Frage, woher die immer häufiger vorkommenden Verbalentgleisungen von Kindern im Grundschulalter kommen, die sich Eltern auch aus „so genannten“ besseren Häusern nicht erklären können ist schnell beantwortet, wenn man sich die oben genannten Freigaben tatsächlich einmal anschaut. Kindgerechte Texte sucht man hier oft vergebens, statt dessen lebt der Film von schnellen, harten Ausdrücken, die den Kindern zwar im Gedächtnis bleiben, deren Sinn und Zusammenhang den Kindern in diesem Alter oftmals vollkommen fremd ist, sofern überhaupt ein sinnvoller Kontext gewünscht ist.

    Worauf sollen sich Eltern eigentlich verlassen, wenn die selbsternannten Sittenwächter scheinbar vollkommen wahllos Altersempfehlungen ausgeben, die weder kindgerecht noch in irgendeiner Form pädagogisch nachvollziehbar sind. Jeden Film vorab erst einmal zur probe sehen?

    Währet den Anfängen kann ich hier nur sagen und appelliere an die Verantwortlichen, sich der Verantwortung tatsächlich zu stellen und diese dann auch Kritisch wahr zu nehmen.
    Bitte prüft Euch selber, ob Ihr diese Filme mit Euren Kindern, Enkelkindern oder Paten zusammen im Kino sehen wollt oder ob es vielleicht nicht doch sinnvoll wäre, mit entsprechenden FSK Bewertungen die Filmindustrie dazu zu bewegen, Gewalt in all seinen diversen Formen aus Filmen, die für Kinder und Jugendliche zugänglich sind auf ein Minimum zu beschränken oder sogar ganz wegzulassen.
    Und wenn dann eine intensive Darstellung von Gewalt dem eigentlichen Film die notwendige Geschichte gibt, dann sortiert diese Filme bitte in die Altersfreigabe für Erwachsene ein, denn mit Gewalt kommen unsere Kinder auch ohne solch unsinnigen Einordnungen noch früh genug in Kontakt.

  2. Avatar von Felix Hilgert
    Felix Hilgert

    Danke für den ausführlichen Kommentar. Wie im Beitrag schon erläutert sollen die Altersfreigaben von USK und FSK gar keine pädagogischen Empfehlungen sein. Eltern sollen sich an den Alterskennzeichen nur insofern orientieren, dass sie sie jedenfalls als Untergrenzen auffassen und einen Film“ab 12″ nicht schon mit Grundschülern anschauen. Eltern sollten sich dessen bewusst sein, dass die Alterskennzeichnung ihnen die Erziehungsverantwortung nicht abnimmt. Verfassungsrechtlich bewegt sie sich auf einem schmalen Grat: Sie muss die Jugend schützen, darf aber gleichzeitig die Freiheit der Filmemacher und -verwerter nicht über Gebühr einschränken. Es sollte auch nicht vergessen werden, dass unterschiedliche Eltern unterschiedliche pädagogische Konzepte verfolgen bzw. unterschiedliche Standards haben. Die damit verbundenen grundlegenden Wertentscheidungen kann und darf ihnen niemand abnehmen.

    Das bedeutet aber nicht, dass Eltern unbedingt jeden Film „im Voraus“ anschauen müssen. Es gibt etliche Einrichtungen, die Filme ausdrücklich unter pädagogischen Aspekten sichten und bewerten. Auf der Website der Bundeprüfstelle für jugendgefährdende Medien gibt es hierzu zahlreiche Links: http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/generator/bpjm/Jugendmedienschutz-Medienerziehung/film-fernsehen

  3. Avatar von Michel Landau
    Michel Landau

    […]Wie im Beitrag schon erläutert sollen die Altersfreigaben von USK und FSK gar keine pädagogischen Empfehlungen sein. Eltern sollen sich an den Alterskennzeichen nur insofern orientieren, dass sie sie jedenfalls als Untergrenzen auffassen und einen Film”ab 12″ nicht schon mit Grundschülern anschauen.[…]

    Da haben wir doch schon Problem Nr.1
    Dank der PG können die Filme ab 12 von 6 Jährigen gesehen werden. Wieso dann nicht gleich ab 6 Freigegeben? So eine Regel verwischt doch nur die Grenzen zwischen zu jung und schon ansehbar…

    […] Eltern sollten sich dessen bewusst sein, dass die Alterskennzeichnung ihnen die Erziehungsverantwortung nicht abnimmt.[…]

    Okay. Also mein Kind kommt mit der Baader Meinhoff Komplex, True Grit, 127 Std oder anderen FSK 12 Filmen angelaufen. Und ich als Elternteil darf dann dem Kind erklären warum FSK 12 auch oft FSK 16 oder 18 bedeuten sollte. Ich fühle mich etwas entmündigt in Form von mangelnder Transparenz dem Kind gegenüber. Den einen FSK 12 erlaube ich, den anderen muss ich ihm verbieten.

    […] Verfassungsrechtlich bewegt sie sich auf einem schmalen Grat: Sie muss die Jugend schützen, darf aber gleichzeitig die Freiheit der Filmemacher und -verwerter nicht über Gebühr einschränken.[…]

    , darf aber gleichzeitig die Freiheit der Filmemacher und -verwerter nicht über Gebühr einschränken.

    Ich bin echt schockiert. Inwiefern würden Produzenten und Studios eingeschränkt werden? Finanziell in Form von eingeschränkten Zugang? Wie hoch ist der wirtschaftliche Preis für Kindeswohlgefärdung? Wie käuflich ist die FSK auf ihrem „schmalen Grat“ die Jugend zu schützen? Und wieso zum Teufel sprechen wir überhaupt von einem „schmalen Grat“ ???

    Entweder wir schützen die Jugend oder wir lassen Sie ins offene Messer laufen. Das ist eine ethisch, Moralische Frage und hat rein garnichts mit Filmemacher bzw Verwerzern zu tun.

    Was ist das denn bitte für unreflektiertes PR Geschwätz hier?

  4. Avatar von Felix Hilgert
    Felix Hilgert

    Lieber Herr Landau,

    danke für Ihren engagierten Kommentar! Ich möchte dazu folgendes anmerken:

    Gerade im Bereich der Altersfreigaben 6 und 12 geht es ja weniger um Sex & Crime als um Inhalte, die Kinder emotional oder intellektuell überfordern oder verängstigen könnten. Die Entwicklungsunterschiede zwischen einzelnen Kindern können da aber beträchtlich sein, so dass es schon sinnvoll ist, den Eltern einerseits an die Hand zu geben, dass ein Film für (die meisten) Kinder unter 12 ungeeignet ist, ihnen aber andererseits eine Ausnahme zu ermöglichen wenn sie meinen, dass z.B. ihr 10- oder 11jähriges Kind für sein Alter schon recht reif ist.

    Die FSK-Freigaben entmündigen Sie als Elternteil im Übrigen nicht. Sie dürfen Ihrem Kind auch Filme zeigen, die nicht für dessen Altersgruppe freigegeben sind (Ausnahmen gelten für inzierte Medien, aber diese bekommen bekanntlich überhaupt keine Alterskennzeichen).

    Was die Einschränkung der Produzenten und Studios eingeht, treffen Sie mit Ihrer Frage den Nagel fast vollständig auf den Kopf. Wenn Sie einen Jugend- oder Familienfilm machen, der dann eine Freigabe „ab 12“ bekommt, werden ihn trotz PG viele Kinder im Alter von 6 bis 11 nicht im Kino sehen. Viele Eltern mit Kindern in diesem Alter werden die DVD nicht kaufen. Wenn Sie den Film online verwerten wollen, sei es per Download oder Streaming, müssen sie bestimmte Vorgaben des JMStV einhalten. Im Bereich von FSK 6 und FSK 12 sind diese Vorgaben noch nicht so dramatisch, aber wenn es um Material mit Freigaben FSK 16 und FSK 18 geht, sind das erhebliche organisatorische Anforderungen, die Geld kosten und auch Kunden abschrecken.

    Produzenten und Verwerter haben aber grundsätzlich das von der Verfassung geschützte Recht, genau die Inhalte zu verbreiten und zu verwerten, die sie verbreiten und verwerten wollen. Dieses Recht kann eingeschränkt werden, aber eben nur so weit wie das angesichts sonstiger verfassungsrechtlich geschützter Rechtsgüter (wie z.B. der Jugendschutz) erforderlich ist. Das Bundesverfassungsgericht nennt das „praktische Konkordanz“, einfacher ausgedrückt bedeutet es dass wenn zwei Grundrechte miteinander im Konflikt stehen ein möglichst schonender Ausgleich herzustellen ist und jede Seite nur so weit eingeschränkt werden darf, wie es unbedingt sein muss.

    Das ist also weder unreflektiert noch Geschwätz, sondern Grundgesetz.

    Wenn man also im Namen des Jugendschutzes alle Medieninhalte beschränken wollte, die irgendwo irgend ein Erwachsener nach irgend einem Wertesystem als für seine Kinder ungeeignet ansieht, dann wäre dies verfassungswidrig.

  5. Avatar von Dieter Meier
    Dieter Meier

    Auch wenn mein Kommentar zu o.g. Artikel sehr spät erfolgt, muss ich kurz Stellung beziehen. Ich war in „Fack ju Göhte 2“ mit meiner 12-jährigen Tochter. Wenn permanente Tabledance-Szenen und „Ping-Pong-Ball in Mummu schieben“ lt. FSK für 12-jährige ok sein soll, dann kann ich nur konstatieren, dass entweder meine Wertevorstellungen nicht mehr in die Deutsche Gesellschaft passen oder die FSK eine Scheck erhalten hat, damit die kaufkräftigen Teenager alle in diesen Film rennen. Ein Lernprozess für uns Teenager-Eltern: Vorher deutlich besser über Filminhalte informieren, alle Trailer anschauen und dann entscheiden. FSK-Empfehlung – drauf gepfiffen!!!

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