Jugendschutz und Wirkungsforschung

Welche Auswirkungen haben gewalthaltige Computerspiele? Diese Frage treibt seit fast zwei Jahrzehnten nicht nur Jugendschützer und Psychologen um. Auch juristisch ist diese Frage nach wie vor aktuell.

Nachdem Mitte 2011 in EA’s Blog für digitale Spielkultur bereits ein Kurzinterview mit dem Medienwirkungsforscher Malte Elson zu lesen war, greift nun das von uns sehr geschätzte juristische Blog Telemedicus das Thema erneut auf. Telemedicus hat heute ein sehr lesenswertes und tiefgründiges Interview mit Elson veröffentlicht. In diesem Interview geht Elson mit den Methoden der Forschung hart ins Gericht:

Meine Studie hat gezeigt, dass die bisherige Forschungsmethodik eine eindeutige Interpretation der Ergebnisse nicht zulässt. Ich halte es deshalb für bedenklich, politische Entscheidungen, die auf Wertvorstellungen beruhen, mit Forschungsergebnissen zu untermauern, die eine solche Argumentation einfach nicht hergeben.

Seiner Ansicht nach sind schon die Methoden der Wirkungsforschung nicht geeignet, um die Auswirkungen von Computerspielen auf das Verhalten zu untersuchen. Die Ergebnisse seien unzuverlässig und willkürlich, vor allem da es keine genormten Testverfahren gebe. Schon geringste Abweichungen bei den Versuchsbedingungen würden zu völlig gegensätzlichen Ergebnissen führen.

Anders als häufig behauptet, ist die Wirkung von Computerspielen also alles andere als gesichert. Das hat auch juristische Auswirkungen. Denn schon 1990 hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Mutzenbacher-Entscheidung gefordert, dass sich die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und Gerichte mit der Frage auseinandersetzen müssen, welchen Einfluss das jeweilige Spiel hat. In der Entscheidung heißt es wörtlich:

Auf seiten des Kinder- und Jugendschutzes werden sich Bundesprüfstelle und Fachgerichte im Rahmen des verfahrensrechtlichen Möglichen Gewißheit darüber zu verschaffen haben, welchen schädigenden Einfluß die konkrete Schrift ausüben kann.

Für eine rechtmäßige Indizierungsentscheidung ist es daher erforderlich, dass sich die BPjM mit dem aktuellen Stand der Wirkungsforschung auseinandersetzt und für jeden zu prüfenden Einzelfall die Einflüsse des zu indizierenden Spiels konkret prüft und begründet. Eine formelhafte Annahme, dass der jugendgefährdende Einfluss gewalthaltiger Computerspiele per se wissenschaftlich belegt sei wird den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht.

Hinzu kommt, dass auch der Stand der Forschung keineswegs so eindeutig ist, wie häufig dargestellt. Dies belegt nicht nur die Arbeit von Malte Elson. Auch zahlreiche andere Studien kommen zu keinen klaren Ergebnissen und kritisieren zum Teil sehr deutlich die Methodik im Bereich der Medienwirkungsforschung. Und dennoch kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der deutsche Jugendmedienschutz regelmäßig von der scheinbar unumstößlichen Prämisse ausgeht, dass Gewalt in Computerspiele auch zu Gewalt im wahren Leben führen kann.

Das ist besonders deshalb fragwürdig, weil die Auswirkungen eine Indizierungsentscheidung erheblich sind. Sie schränken nicht nur in erheblichem Umfang das Grundrecht der Kunstfreiheit ein. Eine Indizierungsentscheidung hat auch erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. Denn ein indiziertes Computerspiel darf nicht mehr frei verkauft und beworben werden.

„Von der Bewahrpädagogik zum Risikomanagement“ hatte Murad Erdemir, Justiziar der hessischen Landesmedienanstalt LPR, die Anforderungen an einen modernen Jugendmedienschutz im vergangenen Jahr formuliert. Möglicherweise ist es an der Zeit, neu darüber nachzudenken, ob die sehr vage scheinende wissenschaftliche Erkenntnislage eine ausreichende Basis darstellt, um weitreichende Indizierungsentscheidungen zu treffen.

Disclosure: Das Interview mit Malte Elson hat Adrian Schneider geführt. Der Telemedicus-Mitgründer ist auch wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Osborne Clarke.


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