Thilo Weichert dislikes Facebook’s ‚Like‘

Wir befinden uns im Jahre 2011 n. Chr. Die ganze Welt ist von Facebook besetzt …die ganze Welt? Nein! Ein von unbeugsamen Galliern bevölkertes Dorf hört nicht auf, dem Eindringling Widerstand zu leisten. Und das Leben ist nicht leicht für Facebook, das als Besatzung in den befestigten Lagern Kiel, Dithmarschen, Elbmarschen und Holsteinische Schweiz liegt…

Angeführt wird der Widerstand vom Schleswig-Holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert, der in einer am Freitag veröffentlichten Pressemeldung alle Schleswig-Holsteinischen Unternehmen und öffentliche Stellen auffordert, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) begründet dieses Aufforderung wie folgt:

Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen.

Der Datenschutzbeauftragte erwartet, dass dieser Aufforderung bis Ende September 2011 Folge geleistet wird und kündigt für den Fall, dass Schleswig-Holsteinische Websitebetreiber ihre Fanpages bei Facebook online lassen oder auf der eigenen Website weiter „Gefällt mir“-Buttons belassen, Sanktionen an. Dies können bei Unternehmen beispielsweise Untersagungsverfügungen und Bußgelder von bis zu 50.000,- Euro sein.

Der Datenschutzbeauftragte kündigt zudem an, das Facebook-Angebot weiter analysieren zu wollen, um die technische und rechtliche Analyse des ULD, die zu der aktuellen Pressemitteilung geführt hat, fortzuschreiben.

Nach unserem Kenntnisstand hat sich bislang noch kein weiterer Landesdatenschutzbeauftragter dieser neuen Gangart angeschlossen. Wir werden dies weiter verfolgen.


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