Schlagwort: TMG
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Vorsicht, Abmahngefahr: Auch im Google Play Store ist ein Impressum nötig!
Aus aktuellem Anlass ein kurzer Hinweis: Die Impressumspflicht des § 5 TMG gilt auch für Angebotsseiten auf digitalen Distributionsplattformen! Aktuell mehren sich die Abmahnungen wegen Verletzung der Impressumspflicht im Google Play Store. Von den betroffenen Anbietern – dazu gehören insbesondere auch Anbieter von Games – verlangt der Abmahner neben der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch Kosten […]
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Das polizeiliche Auskunftsersuchen – wenn die Polizei Hilfe braucht
Viele Spiele-Betreiber kennen das Problem: Die meisten Spiele haben mittlerweile eine Nutzergemeinde, die sich in Foren oder auch ingame miteinander austauschen kann. Und wenn Menschen mehr oder weniger anonym miteinander kommunizieren, kommt es auch hin und wieder zu Straftraten. Meistens handelt es sich dabei um Beleidigungen, Verleumdungen oder gar Bedrohungen. Bei Spielen mit einem virtuellen […]
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VG Schleswig-Holstein: Deutsches Datenschutzrecht gilt für Facebook nicht.
Mit Beschluss vom 14. Februar 2013 hat das VG Schleswig-Holstein entschieden, dass das deutsche Datenschutzrecht für die irische Facebook-Tochter, die das soziale Netzwerk in Europa betreibt, nicht gilt (Az. 8 B 60/12, Volltext). Der als Hardliner bekannte Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, hatte die Facebook Ireland Ltd. mit Sitz in Dublin per Bescheid angewiesen, Nutzerkonten […]
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Update: Google Analytics – Datenschützer überprüfen Websites
Wie im Herbst 2011 berichtet, konnte eine Einigung zwischen den Datenschützern und Google im Hinblick auf die Tracking Software Google Analytics erzielt werden und ein datenschutzkonformer Einsatz ist seitdem unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
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Lag das OLG Düsseldorf falsch? Beobachtungen im Fall Megaupload
Um die (Störer-)Haftung von Sharehostern wird schon seit Längerem leidenschaftlich gestritten. Wer nicht Täter oder Teilnehmer einer Rechtsverletzung ist, kann nach deutschem Recht (nur) als „Störer“ auf Unterlassung in Anspruch genommen werden – allerdings setzt diese Haftung eine Verletzung von Prüfpflichten voraus.