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VG Köln: Anspruch auf Herausgabe von Kopien jugendgefährdender Medien
Mit (nicht rechtskräftigen) Urteil vom 22. September 2014 (Az. 13 K 4674/13) hat das Verwaltungsgericht Köln die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien verpflichtet, einem Sammler pornographischer Filme aufgrund dessen Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) eine Kopie eines indizierten Films herzustellen und zu übermitteln.