Eine neue Masche? Folgendes ist hier kürzlich passiert:
Ein Mandant bietet auf seiner Website die Möglichkeit, sich für einen Newsletter anzumelden – aber ohne double opt-in. Eine E-Mail-Adresse wird eingetragen, ein Newsletter verschickt, und postwendend flattert die Abmahnung ins Haus. Der Inhaber der Adresse (ein Kleinunternehmer) habe sich nie registriert, der Newsletter sei Spam, der Mandant möge die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben und dem Abmahner künftige keine Newsletter mehr schicken. Die Vertragsstrafe: Bemerkenswert niedrige 500 Euro.
Kaum ist die unterschriebene Unterlassungserklärung zurückgeschickt, häufen sich Eintragungen der streitgegenständlichen E-Mail-Adresse im Newsletter-Anmeldeformular des Mandanten – der IP-Adresse nach zu urteilen stammen sie aus der Stadt, aus der auch die Abmahnung kam.
Will da jemand seinen Konkurrenten ärgern, indem er ihn wahllos für Newsletter anmeldet? Oder meint da umgekehrt jemand, bei lumpigen 500 Euro würde eine Rechtsabteilung dann schon nicht so genau hinschauen? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…
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