Bereits im vergangenen März hat der Schweizer Ständerat zwei Initiativen zur Verschärfung des Jugendschutzes bei Computerspielen bis hin zum vollständigen Verbot bestimmter Actionspiele beschlossen, die allerdings bisher nicht umgesetzt worden sind. Das könnte sich in Kürze ändern, da inzwischen eine Reihe von Kantonen Druck macht. Zuletzt hat am Montag der Kantonsrat des Kanton Luzern eine weitere solche Initiative fast einstimmig verabschiedet.
Wie die vom Ständerat bereits beschlossene Initiative aus dem Kanton Bern fordert auch das aktuelle Papier ein
Verbot der Herstellung, des Anpreisens, der Einfuhr, des Verkaufs und der Weitergabe von Spielprogrammen, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen.
Das geht über das ohnehin schon strenge deutsche Recht noch hinaus – § 131 StGB verbietet nur solche grausamen Darstellungen, die zusätzlich entweder gewaltverherrlichend oder -verharmlosend sind oder die Menschenwürde verletzten. Nicht jede in einem Spiel enthaltene Gewaltszene, mag sie auch grausam erscheinen, ist hiervon automatisch erfasst.
Die Standesinitiative ist nur der Beginn eines mehrstufigen Gesetzgebungsverfahrens. Das letzte Wort haben nicht die Kantone, sondern das Bundesparlament, bestehend aus Nationalversammlung und – abermals – Ständerat.
Die Spieler-Organisation GameRights.ch sieht die Luzerner Initiative schon lange kritisch und weist in einer aktuellen Pressemitteilung [pdf] nochmals auf Widersprüche in dem Entwurfstext hin. Auch bei den Jugendorganisationen der im Kantonsrat von Luzern vertretenen Parteien regt sich parteiübergreifend Widerstand.
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