Kurz gemeldet: Geldwäschebekämpfung durch neues Transparenzregister

Um die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen, hat der deutsche Gesetzgeber – in Umsetzung von EU-Vorgaben – das Geldwäschegesetz geändert.

Zu den für alle Unternehmen relevanten Änderungen gehört die Einführung eines nationalen Transparenzregisters, aus dem hervorgeht, welche natürlichen Personen als wirtschaftliche Eigentümer hinter bestimmten juristischen Personen stehen, soweit diese Information sich nicht schon aus anderen öffentlichen Registern wie den Handelsregistern ergibt.

Diese neuen Verifikations- und Registrierungspflichten gelten für fast alle Rechtsformen, auch Stiftungen und Rechtskonstrukte die Trusts ähneln, wenn die jeweiligen Verwalter bzw. Trustees ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland haben. Verstöße gegen diese Pflichten können seit dem 1. Oktober 2017 mit Bußgeldern bis zu 1.000.000 Euro geahndet werden.

Ausführlichere Informationen zu dem neuen Transparenzregister hat unser Kollege Fabian Christoph zusammengestellt (hier), der in diesem Zusammenhang gern weitere Rückfragen beantwortet.

 


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