Wieder einmal steht Google mit seinem für Webseitenbetreiber kostenlos einsetzbaren Analysedienst in den Schlagzeilen. Denn der Suchmaschinen-Primus hat ein globales Browser-Plugin angekündigt, mit dem Surfer zukünftig Google Analytics deaktivieren können. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Dienst auch dann aufgrund klarer Verstöße gegen das Datenschutzrecht in Deutschland weiter nicht eingesetzt werden darf.
Google Analytics ist mit deutschem Datenschutzrecht unvereinbar. Darauf hat sich jüngst der sogenannte Düsseldorfer Kreis, die informelle Vereinigung der obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden, verständigt. Denn der bei Webseitenbetreibern immer noch beliebte Dienst sammelt und verarbeitet IP-Adressen und andere personenbezogene Daten ohne das erforderliche Einverständnis der Nutzer. Noch dazu übermittelt der Dienst diese Daten in die USA; ein Land, in dem die Userdaten praktisch ungeschützt sind. Die jetzt bekannt gewordenen Pläne von Google, den Dienst für Besucher individuell abschaltbar zu machen, ändern an dieser rechtlichen Bewertung nichts.
Viele Spieleanbieter setzen dennoch weiterhin Google Analytics ein. Und riskieren damit ein Bußgeld, das theoretisch bis zu 300.000 Euro hoch ausfallen kann. Denn die mit dem Analysedienst verbundenen, mehrfachen Datenschutzverstöße stellen unter dem Bundesdatenschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Und weil der Gesetzgeber davon ausging, Teile der Wirtschaft zur Räson rufen zu müssen, wurde das Bußgeld zuletzt mehrfach erhöht. Möglicherweise droht darüber hinaus auch eine Abmahnung durch Mitbewerber.
Rechtswidrig ist nicht allein Google Analytics. Verschiedene andere Dienste arbeiten ähnlich und sind damit genauso unzulässig. Der Einsatz solcher Dienste auf der eigenen Internetpräsenz sollte schnellstmöglich abgestellt werden. Dabei ist auch zu bedenken, dass solche, rechtswidrigen Anwendungen auf der eigenen Seite für jedermann erkennbar sind. Und Lösungen in Form von rechtlich zulässigen Diensten existieren ohnehin.
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