Der ipod ist jedem bekannt; der eiPOTT hingegen nicht. Hier kann man ihn bewundern – es handelt sich um einen sehr stylishen, formschönen Eierbecher der Firma koziol.
Wie koziol heute in einer Pressemitteilung berichtet, erwirkte Apple eine einstweilige Verfügung (Hanseatisches Oberlandesgericht, Aktenzeichen: 5 W 84/10) gegen koziol und untersagte dieser, die Bezeichnung „eiPOTT“ für einen Eierbecher zu verwenden. Es bestünde eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Eierbecher und dem mp3-player. Insbesondere handele es sich bei „eiPOTT“ um ein Kunstwort ohne klaren Sinngehalt.
Update: aufrecht.de hat heute das Urteil im Volltext veröffentlicht: klick
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