MediaMarkt bewirbt Red Dead Redemption auf innovative Weise:
In der Aufmachung, die sich der Grafiker in der Werbeabteilung vorgestellt hat, dürfte das Spiel allerdings nicht über die Ladentheke gehen.
Nach § 12 Abs. 2 JuSchG müssen beim Verkauf von Datenträgern mit Computerspielen die behördlich vorgeschriebenen Alterskennzeichen in der gesetzlichen Mindestgröße in der linken unteren Ecke der Verpackung wiedergegeben werden. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 JuSchG mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden kann.
Zuständig für Computerspiele ist außerdem nicht die FSK, sondern die USK – und deren Alterskennzeichen, lieber MediaMarkt, sehen so aus:
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