Vielleicht hätte da mal vorher die Rechtsabteilung drübergucken sollen…

MediaMarkt bewirbt Red Dead Redemption auf innovative Weise:

In der Aufmachung, die sich der Grafiker in der Werbeabteilung vorgestellt hat, dürfte das Spiel allerdings nicht über die Ladentheke gehen.

Nach § 12 Abs. 2 JuSchG müssen beim Verkauf von Datenträgern mit Computerspielen die behördlich vorgeschriebenen Alterskennzeichen in der gesetzlichen Mindestgröße in der linken unteren Ecke der Verpackung wiedergegeben werden. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 JuSchG mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden kann.

Zuständig für Computerspiele ist außerdem nicht die FSK, sondern die USK – und deren Alterskennzeichen, lieber MediaMarkt, sehen so aus:


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Kommentare

6 Antworten zu „Vielleicht hätte da mal vorher die Rechtsabteilung drübergucken sollen…“

  1. Avatar von aber...
    aber…

    Ich denke, dass der werbegrafiker herzlich wenig mit der aufmachung der verpackung des spiels zu tun hat. Und wenn er nun, aus werbezwecken, das design der spieleverpackung etwas ändert ist wo genau nun das Problem?

  2. Avatar von gamer
    gamer

    Die Werbung an sich ist nicht rechtswidrig – bei Plakatwerbung muss überhaupt kein Alterskennzeichen hin. Aber peinlich ist es trotzdem, das ist als ob ein Werbefuzzi in der Anzeige für ein Autohaus „Merzedes Bänz“ oder „Audie“ schreibt, auch wenns auf den Autos in Wirklichkeit richtig draufsteht 😉

  3. Avatar von gamer2k
    gamer2k

    Irreführender Blogtitel.
    Wo soll die Werbung rechtlich zu beanstanden sein? UWG, UrhG, MarkenR usw.? Fehlanzeige.

    Einfach mal § 12 dann auch lesen: beim Verkauf! von […]

  4. Avatar von Felix
    Felix

    Beide „gamer“ haben völlig Recht, ein Hinweis auf die Alterskennzeichnung ist bei Werbeplakaten nicht erforderlich. Dass die Werbung rechtlich zu beanstanden sei hat hier aber auch keiner behauptet – nur dass das Produkt so wie in der Werbung abgebildet nicht verkauft werden dürfte. Also, einfach mal das Blogposting dann auch lesen…

  5. Avatar von gamer2k
    gamer2k

    Einverstanden, ABER:

    „Vielleicht hätte !da! mal vorher die Rechtsabteilung drübergucken sollen…!

    das „da“ wird sich ja wohl auf die Plakatwerbung beziehen? 😉

  6. Avatar von Tobias
    Tobias

    Die Rechtsabteilung hätte der Marketingabteilung dann wohl gesagt, dass sie überhaupt keinen Hinweis anbringen müssen und die hätten sich das selbstgemachte FSK-Zeichen gespart – ganz einfach 😉

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