VG Köln: Rechtswidrigkeit einer Indizierung wegen Verstoßes gegen die Kunstfreiheit

Nachdem das Verwaltungsgericht Köln bereits im vergangenen Jahr im Rahmen des Eilrechtsschutzes die Indizierung des Rammstein-Albums „Liebe ist für alle da“ vorläufig ausgesetzt hatte (Beschluss vom 31.05.2010, Az.: 22 L 1899/09), ist die nun verkündete Entscheidung in der Hauptsache keine große Überraschung mehr. Wie das Gericht gestern mitgeteilt hat, hat es die Indizierung der CD wegen eines Verstoßes gegen die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit aufgehoben (Urteil vom 25.10.2011, Az.: 22 K 8391/09):

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, die Bundesprüfstelle habe die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit der Gruppe „Rammstein“ in ihrer Entscheidung nicht hinreichend berücksichtigt. Die notwendige Abwägung der Kunstfreiheit auf der einen Seite mit der Jugendgefährdung auf der anderen Seite sei daher nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden.


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bemerkenswert war allerdings bereits im Eilverfahren, dass sich das Gericht nicht nur mit der Kunstfreiheit, sondern auch mit den übrigen Gründen der Indizierungsentscheidung intensiv inhaltlich beschäftigte (und sie nicht für ausreichend hielt). Insbesondere hatte es damals der Bundesprüfstelle ins Stammbuch geschrieben, dass besonders überzogen beschriebene Gewalttätigkeiten insbesondere dann eher gegen als für eine Indizierung sprächen, wenn die potentiellen Interessenten diese überzogene Darstellung erwarten und als künstlerisches Stilmittel auffassen:

[Gewaltelemente werden] durch Einbeziehung völlig überzogener Bilder („Steck dir Orden ins Gesicht“, „Stacheldraht im Harnkanal“, „Leg dein Fleisch in Blut und Eiter“, „Führ dir Nagetiere ein“) zum Teil surreal übersteigert dargestellt […]. Wie die BPS selbst ausführt, sind jugendliche Fans der Gruppe S. […] mit deren Eigenarten und ihrer Vorliebe, mit übersteigerten Bildern zu arbeiten, vertraut. Gerade einem „S. „-affinen jugendlichen Hörer dürften sich damit hieraus keine extensiven äußeren Gewalteindrücke aufdrängen, sondern eher ein Anstoß erwachsen, ausgehend von diesen Liedinhalten eigene Assoziationen auf der Grundlage vorhandener Erfahrungen und Einstellungen zu entwickeln.

Beide Argumentationslinien lassen sich auch auf den Spielebereich übertragen. Computerspiele sind längst eine Kunstform, und gerade bei modernen Actionspielen ist eine comicartige Übersteigerung der Darstellung nicht selten anzutreffen.

Wir sind gespannt, was das Gericht zu diesen Themen in dem aktuellen  Urteil zu sagen hat und werden weiter berichten, sobald das Urteil im Volltext vorliegt.

 


Beitrag veröffentlicht

in

von

Kommentare

Eine Antwort zu „VG Köln: Rechtswidrigkeit einer Indizierung wegen Verstoßes gegen die Kunstfreiheit“

  1. Avatar von Bauchtänzerin

    Würde mich auch interessieren, was das Gericht dazu sagt.

Schreibe einen Kommentar