USK: Computerspiele sind Kunst

An der Frage, ob ein Computerspiel ein Kunstwerk ist (oder wenigstens sein kann) scheiden sich noch die Geister. Vergangene Woche hat die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle eine überarbeitete Version ihrer Leitkriterien für die Alterseinstufung von Spielen vorgelegt und in der Neufassung der Präambel eindeutiger als zuvor Stellung bezogen.

In der ersten Fassung der Leitkriterien (die übrigens nicht mit den stark verfahrensrechtlich geprägten „Grundsätzen“ zu verwechseln sind, sondern diese konkretisieren und ergänzen) hieß es noch relativ dürr, dass Computerspiele „heute […] Teil unserer Alltagskultur geworden“ seien. Nun ist der entsprechende Passus in der Neufassung deutlich umfangreicher geraten:

Computerspiele sind ein selbstverständlicher Teil unserer Alltagskultur und finden auch unter künstlerischem Aspekt Beachtung. Technisch Machbares und ästhetischer Ausdruck können sich in einer Art und Weise verbinden, dass Spiele Merkmale einer Kunstform in der zeitgenössischen Unterhaltung erhalten. Durch die Chance der Interaktivität können sich Entwickler wie Spieler durch das Medium ausdrücken, sich kritisch mit Gesellschaft und ihren Prozessen auseinandersetzen und dabei Wirklichkeit, Entwicklung und Veränderung reflektieren.

Diese Einschätzung habe der Beirat der USK einstimmig gefasst. Das hat schon etwas von breitem Konsens, gehören diesem Gremium doch nicht etwa nur Vertreter der Spieleindustrie und der Landesjugendbehörden sondern auch Repräsentanten der Kirchen, freier Träger der Jugendhilfe, des Bundesfamilienministeriums und nicht zuletzt die Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien an.

Damit erschöpfen sich allerdings dann auch die Änderungen an den erstmals 2011 veröffentlichten Leitkriterien. In rein inhaltlicher Hinsicht haben sich die Jugendschutzmaßstäbe nach Ansicht der Selbstkontrolleinrichtung also in den vergangenen zwei bis drei Jahren nicht geändert. In einer Pressemitteilung weist die USK ausdrücklich darauf hin, dass die neue Einstellung zur Kunstform Computerspiel „keinen unmittelbaren Einfluß auf die Höhe der Altersfreigaben“ habe. Unsere ursprünglichen Erläuterungen zu den Leitkriterien dürften also weiterhin gelten.

Gänzlich irrelevant ist die Frage nach dem Kunstcharakter im Jugendschutzrecht allerdings nicht. So muss bei jeder Indizierung geprüft werden, ob nicht der Schutz der Kunstfreiheit in Bezug auf das konkret geprüfte Spiel die Belange des Jugendschutzes überwiegt. Auch in Bezug auf die Verwendung verfassungswidriger Symbole kann man sich des Eindrucks kaum erwehren, dass „anerkannten“ Formen künstlerischen Ausdrucks mehr zugestanden wir als den Spielen. Die (Rechts-)Praxis jedenfalls geht bislang mit Computerspielen viel restriktiver um als etwa mit Spielfilmen, was sich in der Vergangenheit auch in der Rechtsprechung niedergeschlagen hat. In diesen Bereichen könnte die Positionierung der USK durchaus Akzente setzen.


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Kommentare

13 Antworten zu „USK: Computerspiele sind Kunst“

  1. Avatar von L4rs
    L4rs

    Kleine Frage zu dieser Meldung: Wenn Spiele Kunst sind, wie verhält es sich dann beispielsweise mit dem South Park Spiel Der Stab der Wahrheit. In diesem werden ja explizit Hakenkreuze dargestellt um sich über die „Nazizombie“Sachen anderer Spiele lustig zu machen. Muss Ubisoft diese Symbole nun dennoch aus ihrem Spiel streichen?

    Wie verhält sich dabei z.B. mit jemanden der dieses Spiel auf Youtube hochlädt? Muss er dort die Hakenkreuze auf Grund ihrer Verfasdungdwidrigkeit zensieren oder stellt es auf Grund der zugesprochen „

  2. Avatar von Felix Hilgert

    Hallo Lars,

    Das South-Park-Spiel ist ja im Deutschland gerade wegen dieser Thematik kurzfristig wieder aus dem Handel genommen worden.

    Wird sind mit der Meinung nicht allein, dass man Spiele insofern nicht anders als Filme behandeln darf, aber es gibt dazu leider (ältere) Rechtsprechung, die die entsprechenden Vorschriften gerade für Games besonders streng auslegt.

    Die etwas vereinfachte Antwort auf die Frage lautet daher derzeit: Ja, nach der Rechtsprechung dürfen diese Symbole in Computerspielen überhaupt nicht auftauchen.

    Weiter Hintergründe dazu gibt es hier im Blog, z.B. hier: http://spielerecht.de/viele-filme-waren-verboten-waren-sie-computerspiele/ und hier: http://spielerecht.de/sind-computerspiele-kunst/.

  3. Avatar von Zekii
    Zekii

    Herr Hilgert, was muss den passieren bzw wie wäre der Vorgang, dass Computerspiele endlich als Kunst anerkannt werden, die Gleichheit besitzen wie Filme, Dokumentationen etc?
    Ein großes Bsp. wäre da „Hakenkreuze in Videospielen“.

    Angemerkt, ich bin nicht rechtsextrem oder der Gleichen. Ich bin ein deutscher Staatsbürger, mit einem imigrations Hintergrund!

    Mfg,
    zeki

  4. Avatar von Felix Hilgert

    Hallo Zeki,

    Danke für den Kommentar. Die Frage ist gut und berechtigt! Das Gesetz macht gar keinen ausdrücklichen Unterschied zwischen Filmen und Spielen (es spricht nämlich nur von Kunst und „ähnlichen Zwecken“), aber ein älteres Urteil des OLG Frankfurt (siehe hier: http://spielerecht.de/sind-computerspiele-kunst/) liest sich so, als müsste man bei Spielen einen strengeren Maßstab anlegen. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Beteiligten in dem damals entschiedenen Fall tatsächlich offen der Neonazi-Szene angehörten. Das hat die Wahrnehmung des Gerichts möglicherweise in eine bestimmte Richtung gedreht.

    Dieses Urteil bindet andere Gerichte nicht und ist nicht nur in der juristischen Fachliteratur kritisiert worden (siehe auch hier: http://spielerecht.de/viele-filme-waren-verboten-waren-sie-computerspiele/). Ein anderes Gericht könnte einen vergleichbaren Fall also anders entscheiden. Dazu müsste sich aber jemand finden, der bereit wäre, einen Präzenzfall durchzufechten. Das ist deswegen besonders schwierig, weil hier ja eine Strafbarkeit im Raum steht. Wenn es schief geht, wäre das also nicht nur teuer, sondern der verantwortliche Geschäftsführer eines Spieleunternehmens könnte persönlich bestraft werden. Außerdem müssen die Unternehmen natürlich auf ihren Ruf achten und möchten nicht mit plakativen Schlagzeilen in eine rechtsextremistische Ecke gestellt werden.

    Vor einiger Zeit hat ein Unternehmen einmal angekündigt, trotzdem einen Präzendenzfall herbeiführen zu wollen (http://spielerecht.de/bald-ein-prazedenzfall-reality-twist-will-spiel-mit-hakenkreuzen-vermarkten/). Daraus ist aber nach unserer Kenntnis bislang nichts geworden.

    Beste Grüße,
    Felix Hilgert

  5. Avatar von Zekii
    Zekii

    Sehr geehrter Herr Hilgert,

    vielen lieben Dank für Ihre sehr informative Antwort! Wenn ich z.B. „Enemy Front“, Publisher ist Koch Media, konsumiere oder Wolfenstein: The New Order, wenn ich die NS-Symboliken sehe, erweckt es automatisch negative Gedanken gegenüber diesem Regime. Also d.h. ich weiß das diese zu sehr negativen Ereignissen in der deutschen Geschichte angehören. Und das geht bei allen Spielern aus Deutschland so! Sicher, es gibt einige schwarze Schafe, die darin aufblühen mit ihren rechten Gedankengut. Doch das sind aus Erfahrungen nur wenige. Also stellt sich mir die Frage: Wenn ein Spiel Inhalte aus dem 2.Weltkrieg inne hat, z.B. Wolfenstein: The New Order, und es gekennzeichnet ist mit einem USK 18 Stempel, warum mündige erwachsene Staatsbürger wie ich(33), bevormundet werden? Ich meine, überall wird diese Thematik erwachsen behandelt. Nur in Deutschland nicht! Es gehört zur deutschen Geschichte! Auch wenn sie negativ ist! Warum wird dass unter den Teppich gekehrt.

    Wir leben im Jahr 2014, dass mus doch nicht sein. Jeder erwachsene Bürger ist doch aufgeklärt und ist sich dessen bewusst, dass so etwas keinen Platz in unserer heutigen Gesellschaft hat. Und aufs schärfste nicht tolleriert werden darf!

    Computerspiele müssen vom deutschen Bundestag endlich als vollwärtige Kunst anerkannt werden!

    Also wie sollte man da vorgehen, das endlich Veränderungen eintreffen? Oder soll man die Hoffnung gleich aufgeben?

    Mit freundlichen Grüßen
    Zeki

  6. Avatar von Felix Hilgert

    Als betroffener Bürger haben Sie wenig in der Hand, um eine konkrete Änderung der Rechtsprechung herbei zu führen – sie können sich aber natürlich politisch für eine Änderung der Rechtslage einsetzen – hierzu könnten Sie zum Beispiel einmal Kontakt mit dem Bundestagsabgeordneten für Ihren Wahlkreis aufnehmen und Ihr Anliegen vortragen. Je mehr Wähler das tun, desto mehr Gewicht bekäme eine solche Forderung.

    Beste Grüße,
    Felix Hilgert

  7. Avatar von Felix Hilgert

    Kleiner Nachtrag zu dieser Diskussion: Wie die BILD-Zeitung heute (in gewohnt sachlicher und ausführlicher Weise) meldet, wird derzeit gegen Amazon wegen der Verbreitung eines Spiels mit Hakenkreuzen ermittelt: http://www.bild.de/regional/dresden/amazon/verschickt-nazi-spiel-37040206.bild.html Womöglich wird aus dieser Sache ja ein Präzedenzfall. Es bleibt spannend.

  8. Avatar von Jannik Kiesgen
    Jannik Kiesgen

    Computerspiele sind also Kunst,das ist schonmal gut,das man das einsieht,doch ich frage mich,ob unser ganzes Indizierungs und vor allem Zens..aehm Schnittverfahren mit Europarecht verträglich ist?

  9. Avatar von Felix Hilgert

    Danke für den Kommentar! Natürlich kann man sich fragen, ob das deutsche Jugendschutzrecht in jedem Detail europarechtskonform ist. Allerdings hat der EuGH immerhin schon entschieden, dass die deutschen Regelungen zur Alterskennzeichnung und die Einschränkungen beim Versandhandel von USK-18-Spielen und ungekennzeichneten Spielen keine Verletzung des Unionsrechts darstellen (EuGH C-244/06 – mehr dazu hier). Dabei hat er anerkannt, dass Zwecke des Jugendschutzes es rechtfertigen, die EU-rechtlichen Grundfreiheiten einzuschränken, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.

    Ich hoffe das hilft!

  10. Avatar von Andreas
    Andreas

    Zu dem Bild-Artikel:
    Interessanterweise gibt es dass Spiel immer noch bei amazon.de zu kaufen. Und laut http://www.videogameszone.de hat amazon das auch nie aus dem Handel genommen?
    Link: http://www.videogameszone.de/Turning-Point-Fall-of-Liberty-PC-144742/News/Gamer-empoert-sich-ueber-Hakenkreuze-im-Nazi-Spiel-bei-Amazon-1130649/
    Vertrieben wird es gar von einer dt. GmbH, nur Versand erfolgt über amazon.

    Auch bei der Onlineplattform STEAM werden ja Spiele unzensiert und zugänglich für dt. Bürger verkauft.
    Es gab da jetzt mit dem lezten Wolfenstein-Ableger erstmals einen Region-Lock, also dt. Käufer bekamen dann eine andere Version als welche in anderen Ländern. DaAs geschah aber laut STEAM auf betreiben des Verlegers. Laut Verleger soll allerdinngs STEAM dafür verantwortlich sein.

    Gibt es über die Thematik neues?

  11. Avatar von Felix Hilgert

    Wir haben jedenfalls nichts weiter gehört – es kann natürlich sein, dass das Verfahren sang- und klanglos eingestellt wurde.

  12. Avatar von Danijal
    Danijal

    Ist dieses Thema noch aktuell? Oder wird dieses Forum bzw diese Domäne bald geschlossen?

  13. Avatar von Felix Hilgert

    Dieses Thema ist absolut zeitlos ;)! Geschlossen wird hier nichts, wir freuen uns über jede Diskussion die wir mit dem Blog anregen können.

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