define('DISALLOW_FILE_EDIT', true); define('DISALLOW_FILE_MODS', true); Wolfenstein – Online.Spiele.Recht https://www.spielerecht.de Mon, 22 Dec 2014 16:01:13 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.1.9 Kurznachrichten aus der Gameswelt (3) https://www.spielerecht.de/kurznachrichten-aus-der-gameswelt-3/ https://www.spielerecht.de/kurznachrichten-aus-der-gameswelt-3/#respond Fri, 21 Jan 2011 10:31:58 +0000 http://spielerecht.de/?p=1220 Heute mit Wolfenstein 3D im App Store, der KJM im Kampf gegen jugendgefährdende Browsergames und dem neuen Computerspielemuseum in Berlin, aber ohne Maus und Elefanten.

  • Ein sehr kurzes App-Store Intermezzo hat der für sich genommen unverdächtige MS-DOS-Emulator iDOS für iPhone und iPad hingelegt. Mit im Gepäck hatte er allerdings das in Deutschland indizierte und beschlagnahmte Spiel „Wolfenstein 3D“ (s. auch hier), das mit dem „Horst-Wessel-Lied“ schon im Intro ein im Sinne des § 86a StGB strafbares Kennzeichen enthält . Ob das auch der Grund für die schnelle Entfernung war, ist derzeit unklar. Eine alternative Erklärung (mit einem anderen Verstoß gegen Apples Richtlinien) liefert macnotes hier. [update: Der Entwickler bestätigt die macnotes-Sicht der Dinge in seinem Blog]
  • Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) meldet, dass sie im 4. Quartal 2010 gegen die Betreiber eines Browsergame vorgegangen ist. Das Angebot entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Telemedien ohne die im JMStV vorgesehenen Schutzmaßnahmen ist eine Ordnungswidrigkeit, für deren Verfolgung bei länderübergreifenden Verstößen (also insbesondere auch im Internet) die KJM gemäß § 16 Nr. 8 JMStV zuständig ist. Um welches Spiel und welche Inhalte es ging, und welche der möglichen Maßnahmen – Beanstandung, Untersagung oder Bußgeld – in diesem Fall ergriffen wurden, teilt die KJM allerdings nicht mit. Bereits im Sommer 2010 musste das Bigpoint-Rotlichtmilieu-Spiel „The Pimps“ aus Jugendschutzgründen eingestellt werden.
  • Voll des Lobes über das wiedereröffnete Computerspielemuseum in Berlin ist heute die Süddeutschen Zeitung. Schöne Bilder für Nostalgiker und Retro-Fans: klick.
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Sind Computerspiele Kunst? https://www.spielerecht.de/sind-computerspiele-kunst/ https://www.spielerecht.de/sind-computerspiele-kunst/#respond Tue, 29 Sep 2009 22:06:09 +0000 http://spielerecht.de/?p=388 Kalifornien hat seinen Olli Kahn – aber anders als deutsche Gerichte hat der United States Federal District Court in Los Angeles gegen den klagenden Footballer und für den Hersteller des Videospiels entschieden.

Die Verwendung einer dem realen Spieler nachempfundenen Figur (das Gericht spricht von einem virtuellen „doppelgänger“) in der Footballsimulation Madden-NFL sei auch ohne Abschluss eines Lizenzvertrages erlaubt, da sich Electronic Arts als Hersteller des Spiels auf den ersten Verfassungszusatz (First Amendment) berufen könne.

Dieser Zusatzartikel der US-Verfassung schützt unter Anderem die Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit. Es sei, so das Gericht, in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch Computerspiele als „artistic speech“ unter seinen Schutz fielen. Denn auch bei Computerspielen die reale Personen darstellten handele es sich um Werke der bildenden Kunst, nämlich

expressive works, akin to an expressive painting […].

Das Gericht führt auch Präzendenzfälle an:

Here, the Madden-NFL series of sports-based games is creative in different ways than some of the other video games that courts have held to be artistic speech. For example, in E.S.S., the game [es handelt sich um GTA San Andreas, d. Red.] contained creative elements such as a story line and satires of real cities. However, that difference is not dispositive. Video games do not have to be stories to qualify as expressive works.

Zum Volltext der Entscheidung geht es hier (via iptrademarkattorney.com).

Nun entspricht das First Amendment nicht vollständig dem Artikel 5 Abs. 3 S. 1 GG, denn die Freiheit der Kunst wird neben der allgemeinen Äußerungsfreiheit (freedom of speech) nicht gesondert erwähnt. Dennoch signalisieren die US-Gerichte viel eindeutiger als die bisherige deutsche Rechtsprechung, dass Computerspiele als Kunstform eben den gleichen Maßstäben wie Gemälde oder literarischen Äußerungen unterworfen sein sollen.

Die praktische Bedeutung der Frage zeigt ein aktuelles Beispiel aus Deutschland: Vor einigen Tagen wurde die deutsche Version des Spiels Wolfenstein zurückgerufen – angeblich soll bei der Lokalisierung eine Grafik in Hakenkreuzform übersehen worden sein. Nach einem alten Urteil des OLG Frankfurt – ergangen ausgerechnet zum Vorgängerspiel, Wolfenstein 3D – hatte der Publisher auch keine andere Wahl. Das Gericht sagt deutlich:

Vielmehr gebietet es der Schutzzweck des § 86a StGB, dass in Computerspielen keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gezeigt werden. […] Wäre eine derartige Verwendung von verbotenen Kennzeichen in Computerspielen erlaubt, dann wäre es kaum noch möglich, einer Entwicklung zu ihrer zunehmenden Verwendung in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken, was der Zielrichtung des § 86a StGB zuwiderlaufen würde.

Allerdings ist die Darstellung von verfassungsfeindlichen Symbolen ausnahmsweise gesetzlich erlaubt, wenn sie zu Zwecken der Kunst erfolgt (§ 86a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 StGB). Das Urteil ist dementsprechend in der Literatur kritisiert worden (Köhne DRiZ 2003, 210). Auch wir halten angesichts der tatsächlichen Privilegierung von Spielfilmen als Kunstform die im Gegensatz hierzu stehende negative Ausgrenzung von Computerspielen aus dem Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift aus dogmatischen, aber auch aus tatsächlichen Gründen für falsch. Denn moderne Computerspiele unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht nicht mehr von Spielfilmen und müssen ebenso als Kunstform gelten – mit der Folge, dass hier für beide Medien eben auch die gleichen inhaltlichen Kriterien und Vorschriften gelten.

Update Mai 2010: Siehe zu Hakenkreuzen in Computerspielen auch unser Special.

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