define('DISALLOW_FILE_EDIT', true); define('DISALLOW_FILE_MODS', true); Telemediengesetz – Online.Spiele.Recht https://www.spielerecht.de Tue, 18 Mar 2014 08:24:44 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.1.9 News vom 13. Datenschutzkongress in Berlin: Rechtssicherheit für Facebook Like? https://www.spielerecht.de/news-vom-13-datenschutzkongress-in-berlin-rechtssicherheit-fur-facebook-like/ https://www.spielerecht.de/news-vom-13-datenschutzkongress-in-berlin-rechtssicherheit-fur-facebook-like/#comments Wed, 16 May 2012 06:08:36 +0000 http://spielerecht.de/?p=2013 Am 8. und 9. Mai fand der 13. Datenschutzkongress in Berlin statt. Als Redner waren prominente Datenschützer, wie beispielsweise der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, und der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar, sowie der Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich anwesend.

Neben Diskussionen um den Entwurf einer Datenschutzverordnung sowie Fragen rund um die ePrivacy Richtlinie und die Cookie-Vorgaben war insbesondere der Beitrag des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, Herrn Caspar, interessant:

Er erwähnte nämlich die 2-Klick-Lösung des Heise Verlages als datenschutzkonforme Möglichkeit, Social Plug-Ins (wie den Facebook Like Button) zu verwenden. Social Plug-Ins waren vom Düsseldorfer Kreis als datenschutzwidrig eingestuft worden und auch die Variante mit der 2-Klick-Lösung zum Teil als kritisch angesehen.

Unklar bleibt, ob Prof. Caspars Meinung sich auch mit denen der Datenschutzbeauftragten der übrigen Bundesländer deckt. Dennoch bringt diese mündliche Äußerung zumindest ein kleines Stück Rechtssicherheit.

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Kurz gemeldet: Bundesrat beschließt Verschärfung des TMG https://www.spielerecht.de/kurz-gemeldet-bundesrat-beschliest-verscharfung-des-tmg/ https://www.spielerecht.de/kurz-gemeldet-bundesrat-beschliest-verscharfung-des-tmg/#respond Sat, 18 Jun 2011 07:55:04 +0000 http://spielerecht.de/?p=1574 Über die hessischen Pläne zur Verschärfung der Datenschutzvorschriften des Telemediengesetzes (TMG) hatten wir bereits kritisch berichtet. Gestern hat der Gesetzentwurf den Bundesrat passiert und muss nun im Bundestag beraten werden. Der Entwurf sieht unter Anderem vor, dass Anbieter von sozialen Netzwerken stets die restriktivsten Datenschutz- und Privatsphärenoptionen als Standardeinstellung vorsehen müssen und verbietet grundsätzlich den Zugriff externer Suchmaschinen auf die Inhalte solcher Netzwerke. Zwar sind Ausnahmen hiervon möglich, die entsprechende Vorschrift ist jedoch so unpräzise formuliert, dass Streitigkeiten über ihre Reichweite vorprogrammiert sind.

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