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OLG Köln zur Buttonlösung: „jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ reicht nicht als Hinweis auf Kostenpflicht
Wieder einmal Kurioses aus Köln zur Button-Lösung: Das OLG Köln hat entschieden, dass die Beschriftung eines Bestellbuttons mit „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ rechtswidrig ist. Bizarres Argument: Die Formulierung suggeriere Verbrauchern, das Angebot sei dauerhaft kostenlos. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des LG Köln.