define('DISALLOW_FILE_EDIT', true); define('DISALLOW_FILE_MODS', true); SEGA – Online.Spiele.Recht https://www.spielerecht.de Tue, 18 Mar 2014 14:08:49 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.1.9 SEGA: Kopierschutz mit Verfallsdatum https://www.spielerecht.de/sega-kopierschutz-mit-verfallsdatum/ https://www.spielerecht.de/sega-kopierschutz-mit-verfallsdatum/#respond Mon, 03 May 2010 14:14:32 +0000 http://spielerecht.de/?p=804 Im Vergleich zu Ubisofts Kopierschutz, der eine permanente Internetanbindung erfordert, agiert die jetzt von SEGA in einem Unternehmensblog für den Titel „Alpha Protocol“ angekündigte DRM-Technologie Uniloc direkt zurückhaltend. Das Spiel muss nach der Installation nur einmalig online aktiviert werden. Wie man es etwa auch von iTunes kennt, kann die Software auf bis zu fünf Rechnern gleichzeitig aktiviert werden; alte, nicht mehr benötigte Installationen lassen sich online deaktivieren.

SEGA geht allerdings noch einen Schritt weiter: 18 bis 24 Monate nach der Veröffentlichung des Spiels soll ein offizieller Patch die Aktivierungspflicht entfernen. Dann könnte SEGA die Aktivierungsserver abschalten, ohne dass dadurch die Weitergabe des Spiels verhindert würde. Das dürfte Spieler und Akteure des Gebrauchtmarktes freuen, und auch für SEGA mit Kostenersparnissen verbunden sein.

]]>
https://www.spielerecht.de/sega-kopierschutz-mit-verfallsdatum/feed/ 0
Aliens vs. Predator – Online-Ban für deutsche Kunden? https://www.spielerecht.de/online-aktivierung-von-computerspielen-risiken-und-nebenwirkungen/ https://www.spielerecht.de/online-aktivierung-von-computerspielen-risiken-und-nebenwirkungen/#comments Mon, 08 Feb 2010 16:43:16 +0000 http://spielerecht.de/?p=643 Digitale Distribution und Vertrieb auf CD sind für Computerspiele keine getrennten Welten mehr. Immer häufiger müssen über den Handel vertriebene Computerspiele im Rahmen der Installation zunächst online (z.B. bei Steam) aktiviert werden. Onlineplattformen liefern auch Patches und Updates aus. Was dazu dient, durch zentrale Erfassung jedes einzelnen Software-Exemplars Raubkopien einzudämmen und Spiele aktuell zu halten, stellt den Spielevertrieb nun möglicherweise vor neuartige jugendschutzrechtliche und strafrechtliche Probleme, wie eine Diskussion um das Spiel „Aliens vs. Predator“ zeigt:

Das Spiel, das in den USA am 16. Februar 2010 erscheinen soll, wird nach Auskunft von Publisher SEGA in Deutschland nicht erhältlich sein, da abzusehen sei, dass der Titel wegen der intensiven Gewaltdarstellung keine USK-Kennzeichnung erhalten werde. Auch die kürzlich veröffentlichte Demo-CD gibt es in Deutschland nicht, anders als zum Beispiel in Österreich und der Schweiz.

Jetzt sind widersprüchliche Meldungen darüber aufgetaucht, ob sich eine solche (unter der Hand „importierte“) Demo-CD mit einem deutschen Steam-Account überhaupt aktivieren lasse. Nach Aussage eines SEGA-Mitarbeiters sei das nicht möglich, da auch das Spiel in Deutschland nicht verfügbar sei – mehr wolle man dazu jedoch nicht sagen. Andere Quellen wollen vom Support gegenteilige Auskünfte bekommen haben.

Gegen eine Aktivierbarkeit in Deutschland sprechen indes gute Gründe, denn eine solche Online-Aktivierung des Spiels könnte sowohl aus jugendschutzrechtlicher als auch aus strafrechtlicher Sicht problematisch sein. Wenn die Einschätzung des Publisher zur Gewalthaltigkeit des Spiels zutrifft, scheint eine Indizierung von „Aliens vs. Predator“ möglich. Auch ein Verstoß gegen § 131 StGB (Gewaltdarstellung) käme dann in Betracht. Da die Aktivierung wie ein Schlüssel wirkt, der dem Nutzer die Kenntnisnahme vom Inhalt des Spiels erst ermöglicht, könnte man darin ein „Zugänglichmachen“ im Sinne von §§ 15 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG, 131 Abs. 1 Nr. 3 StGB bzw. ein „Verbreiten“ im Sinne des  § 131 Abs. 1 Nr. 1 StGB erblicken. Dann müsste der Betreiber der Online-Plattform eine Aktivierung der CD von Deutschland aus in der Tat von einer strengen Alterskontrolle mittels AVS abhängig machen bzw. – im Fall des § 131 Abs. 1 Nr. 1 StGB – vollständig verweigern. Auch in technischer Hinsicht ist das bei Einsatz geeigneter Geolocation-Maßnahmen umsetzbar.

Rechtsprechung zu dieser Fallkonstellation gibt es noch nicht – allerdings ist geklärt, dass ein Zugänglichmachen auch vorliegen kann, wenn gerade kein Trägermedium überlassen sondern nur dessen Inhalt vorgeführt wird.

]]>
https://www.spielerecht.de/online-aktivierung-von-computerspielen-risiken-und-nebenwirkungen/feed/ 2