define('DISALLOW_FILE_EDIT', true); define('DISALLOW_FILE_MODS', true); Schweiz – Online.Spiele.Recht https://www.spielerecht.de Tue, 18 Mar 2014 14:05:16 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.1.9 Schweiz: Erneut Standesinitiative zum Verbot von Actionspielen https://www.spielerecht.de/schweiz-standesinitiativen-zum-verbot-von-actionspielen/ https://www.spielerecht.de/schweiz-standesinitiativen-zum-verbot-von-actionspielen/#respond Thu, 27 Jan 2011 07:47:08 +0000 http://spielerecht.de/?p=1229 Bereits im vergangenen März hat der Schweizer Ständerat zwei Initiativen zur Verschärfung des Jugendschutzes bei Computerspielen bis hin zum vollständigen Verbot bestimmter Actionspiele beschlossen, die allerdings bisher nicht umgesetzt worden sind. Das könnte sich in Kürze ändern, da inzwischen eine Reihe von Kantonen Druck macht. Zuletzt hat am Montag der Kantonsrat des Kanton Luzern eine weitere solche Initiative fast einstimmig verabschiedet.

Wie die vom Ständerat bereits beschlossene Initiative aus dem Kanton Bern fordert auch das aktuelle Papier ein

Verbot der Herstellung, des Anpreisens, der Einfuhr, des Verkaufs und der Weitergabe von Spielprogrammen, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen.

Das geht über das ohnehin schon strenge deutsche Recht noch hinaus – § 131 StGB verbietet nur solche grausamen Darstellungen, die zusätzlich entweder gewaltverherrlichend oder -verharmlosend sind oder die Menschenwürde verletzten. Nicht jede in einem Spiel enthaltene Gewaltszene, mag sie auch grausam erscheinen, ist hiervon automatisch erfasst.

Die Standesinitiative ist nur der Beginn eines mehrstufigen Gesetzgebungsverfahrens. Das letzte Wort haben nicht die Kantone, sondern das Bundesparlament, bestehend aus Nationalversammlung und – abermals – Ständerat.

Die Spieler-Organisation GameRights.ch sieht die Luzerner Initiative schon lange kritisch und weist in einer aktuellen Pressemitteilung [pdf] nochmals auf Widersprüche in dem Entwurfstext hin. Auch bei den Jugendorganisationen der im Kantonsrat von Luzern vertretenen Parteien regt sich parteiübergreifend Widerstand.

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„Verbot von Killerspielen“: Die Schweiz verschärft ihr Jugendschutzrecht https://www.spielerecht.de/verbot-von-killerspielen-die-schweiz-verscharft-ihr-jugendschutzrecht/ https://www.spielerecht.de/verbot-von-killerspielen-die-schweiz-verscharft-ihr-jugendschutzrecht/#respond Mon, 22 Mar 2010 11:52:27 +0000 http://spielerecht.de/?p=695 Der Schweizer Ständerat hat zwei Initiativen beschlossen, die das bisher recht liberale Jugendschutzrecht im Hinblick auf gewalthaltige Computerspiele deutlich verschärfen. Nachdem der Nationalrat den Entwürfen bereits 2009 zugestimmt hat, sind die Voten nun für den Bundesrat bindend.

Die erste Initiative – mit dem etwas reißerischen, aber über den Inhalt deutlich hinausgehenden Titel „Verbot von elektronischen Killerspielen“ – wurde mit einer Mehrheit von 27 zu 1 Stimme angenommen. Sie zielt aber nicht auf ein komplettes Verbot sondern adelt nur die europaweit verbreiteten PEGI-Kennzeichen: Diese sollen künftig verbindlich sein, der Verkauf von Spielen mit der Einstufung 16+/18+ an Kinder bzw. Jugendliche wird gesetzlich untersagt. Insoweit nähert sich die Schweiz dann dem in Deutschland praktizierten System an.

Die zweite Initiative trägt einen fast identischen Titel („Verbot von Killerspielen„), und hier ist auch drin was draufsteht. Der Bundesrat muss danach ein Gesetz vorlegen, welches die

Herstellung, das Anpreisen, die Einfuhr, den Verkauf und die Weitergabe von Spielprogrammen [verbietet], in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen.

Diesen Vorschlag hat der Ständerat mit 19 zu 12 Stimmen gebilligt. In Deutschland enthält § 131 StGB („Gewaltdarstellung“) bereits eine ähnliche Norm.

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