Schlagwort: RapidShare
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Die Haftung des Sharehosters für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer
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BGH: Rapidshare haftet als Störer für Nutzer und externe Linklisten
Rapidshare haftet grundsätzlich als Störer für Urheberrechtsverletzungen, wenn externe Linklisten auf geschützte Werke verweisen, die Rapidshare-Nutzer hochgeladen haben. Rapidshare muss jedenfalls in gewissem Umfang bekannte einschlägige Linklisten überwachen und die dort verlinkten urheberrechtswidrig zugänglich gemachten Dateien dann auf seinen Servern löschen. Das hat der Bundesgerichtshof am vergangenenen Freitag entschieden (BGH, Urteil vom 12. Juli 2012, Az.: I ZR 18/11, Pressemitteilung).
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OLG Hamburg: Störerhaftung von Rapidshare (erst) aufgrund von Linklisten
Wieder einmal hat das OLG Hamburg zur Haftung von Rapidshare entschieden (Urteil vom 14.03.2012, Az.: 5 U 87/09), und ist – im Ergebnis wenig überraschend – abermals zum Ergebnis gekommen, dass Rapidshare als Störer für die urheberrechtswidrige Zugänglichmachung geschützter Werke haftet (Hintergründe zur Störerhaftung auch in unserer Rubrik Case Law).
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Lag das OLG Düsseldorf falsch? Beobachtungen im Fall Megaupload
Um die (Störer-)Haftung von Sharehostern wird schon seit Längerem leidenschaftlich gestritten. Wer nicht Täter oder Teilnehmer einer Rechtsverletzung ist, kann nach deutschem Recht (nur) als „Störer“ auf Unterlassung in Anspruch genommen werden – allerdings setzt diese Haftung eine Verletzung von Prüfpflichten voraus.
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Haftet Rapidshare nun doch für seine Nutzer? Rechtsprechung weiter uneins…
Kurz gemeldet: Nachdem das OLG Düsseldorf zuletzt eine Störerhaftung von Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer abgelehnt hatte, weil Rapidshare keine Prüfpflichten verletze, ist in einem nun bekannt gewordenen Beschluss vom 14.01.2011 das LG Hamburg (Az. 310 O 116/10) vorgeprescht und und hat die Störerhaftung bejaht. Es sei Rapidshare zuzumuten, zur Verhinderung der Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials […]
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OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet nicht für seine Nutzer oder externe Linksammlungen (Volltext)
Atari konnte sich nicht durchsetzen: Weil Kopien des Spiels „Alone in the Dark“ illegal über den Sharehoster vertrieben worden waren, hatte der Publisher Rapidshare verklagt. Dieser müsse die hochgeladenen Dateien prüfen und ggf. löschen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Das OLG Düsseldorf hat die Klage indes in zweiter Instanz abgewiesen (Urt. v. 21.12.2010, Az. I-20 U […]
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Kurznachrichten aus der Gameswelt (2)
Das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 8/10) bestätigt seine Rapidshare-Rechtsprechung: Der Sharehoster haftet weder aus UrhG noch UWG noch als Störer für die Inhalte seiner Nutzer. Volltext hier, Analyse weiterer Rapidshare-Urteile hier.
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Die RapidShare Saga – ein Drama in mehreren Urteilen