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  • OLG Köln: Titelschutz für Computerspiele auch bei generischen Titeln

    Nicht jede Bezeichnung eines Werks nimmt für sich genommen am urheberrechtlichen Schutz teil. Auch als Marke können viele Bezeichnungen nicht geschützt werden. Daher kann der besondere Werktitelschutz für Publisher von besonderer Bedeutung sein. Allerdings kommt dieser Schutz nur unterscheidungskräftigen Namen zu. Das OLG Köln hat nun entschieden, dass bei Simulationsspielen ein großzügiger Maßstab anzulegen ist, so dass schon sehr […]