define('DISALLOW_FILE_EDIT', true); define('DISALLOW_FILE_MODS', true); Literatur – Online.Spiele.Recht https://www.spielerecht.de Thu, 29 Sep 2016 20:39:33 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.1.9 Angelesen… Veröffentlichungen im Spielerecht (2) https://www.spielerecht.de/angelesen-veroeffentlichungen-im-spielerecht-2/ https://www.spielerecht.de/angelesen-veroeffentlichungen-im-spielerecht-2/#respond Wed, 05 Oct 2016 08:05:20 +0000 http://spielerecht.de/?p=3906 In unserer neuen Rubrik „Angelesen“ wollen wir in regelmäßigen Abständen auf aktuelle Veröffentlichungen im Spielerecht hinweisen. Die Auswahl ist komplett subjektiv und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir stellen zusammen, was wir interessant finden.

Diesmal: Early Access, Promiklagen wegen Grand Theft Auto, Keyseller und Pokémons.

Rechtsfragen rund um Pokémon Go: Gotta Catch ‚Em All

Der Hype um Pokémon Go hat nicht nur unzählige Spieler auf die Straße gebracht, juristisch hat die App auch zahlreiche neue Fragen aufgeworfen. Einen allgemeinen Überblick über die aufgeworfenen Rechtsfragen haben Sascha Kremer im Editorial der WRP und Jens Prütting im Feuilleton der FAZ geliefert. Rolf Schwartmann und Christian-Henner Hentsch haben sich in der FAZ mit Haftungs- und datenschutzrechtlichen Fragen beschäftigt, eine ausführlichere Untersuchung dieser Fragen haben Jens Prütting und Maren Wilke in der K&R vorgenommen. Mit der Frage, wie mit realen Beeinträchtigungen durch virtuelle Spielobjekte umzugehen ist, haben sich Robert Tinnefeld in der K&R sowie Felix Hilgert und Philipp Sümmermann aus dem OC-Spielerechtsteam in der CR beschäftigt. Das Onlinemagazin LTO hat zudem eine Bilderstrecke erstellt, wie bekannte Juristen als Pokémon aussähen. Über Humor lässt sich bekanntlich wunderbar streiten.

Should I Pokémon Or Go?
Sascha Kremer, WRP Die erste Seite 2016, Nr 9
Juris (für Abonnenten)

Pokémon durchs Paragraphenprisma
Jens Prütting, FAZ v. 27.07.2016, S. 16
FAZ Archiv (Paywall)

Pokémon Go: Virtuelle Monster steigen uns aufs Dach
Rolf Schwartmann / Christian-Henner Hentsch, FAZ v. 05.08.2016
FAZ.net

Pokémon GO – Ein rechtlich bedenkliches Vergnügen: Datenschutz- und haftungsrechtliche Analyse
Jens Prütting / Maren Wilke, K&R 2016, 545-550
R&W-Online (für Abonnenten)

Zur Verantwortung des Spielanbieters für reale Störungen durch ein virtuelles Spiel – oder: Wie wird man die Pokémon wieder los?
Robert Tinnefeld, K&R 2016, 551-556
R&W-Online (für Abonnenten)

Pokémon Go und das „digitale Hausrecht“
Felix Hilgert / Philipp Sümmermann, CR 2016, 580-586
Otto Schmidt (für Abonnenten), Kurzfassung im CR-online.de Blog

Bekannte Juristen als Pokémon: A wild Juramon appears!
Legal Tribune Online v. 20.07.2016
LTO

Die Fallstricke von Early Access

Gerade für Indie-Spiele erfreut sich Early Access als Finanzierungsmodell zunehmender Beliebtheit. Die rechtlichen Risiken hat OC-Spielerechtler Felix Hilgert im Gamesmarkt vorgestellt. Entwickler sollten insbesondere Fragen des Jugendschutzes und des Urheberrechtes im Blick haben. Sonst könne „aus dem early release schnell ein permanent death werden“, bilanziert er.

Rechtliche Risiken bei Early Access: Gefahren durch Nachahmer und Jugendschutz
Felix Hilgert, Gamesmarkt 09/2016, 72-73
Nur Print

Ausländische Arbeitnehmer fürs Studio?

Insbesondere kleinere Entwicklerstudios stehen vor vielen Fragen, wenn sie ausländische Mitarbeiter einstellen wollen. Marcel Schmutzler von der Bundesagentur für Arbeit hat im Gamesmarkt erklärt, wie man qualifiziertes Personal aus dem Ausland in Deutschland einstellen kann und an wen man sich bei Fragen wenden kann.

Fachkraft oder Kraftakt
Marcel Schmutzler, Gamesmarkt 09/2016, 66-67
Nur Print

Promi-Klagen gegen GTA V abgewiesen

Keinen Erfolg hatten die US-amerikanische Schauspielerin Lindsey Lohan und das TV-Sternchen Karen Gravano mit ihren Klagen gegen Take-Two Interactive. Sie hatten vorgebracht, Figuren aus GTA V seien nach ihrem Vorbild und ohne ihr Einverständnis erschaffen wurden. Das oberste Gericht von New York wies die Klagen mit deutlichen Worten ab. Unter anderem heißt es in der Entscheidung, das Spiel nutze weder Namen, noch Stimme oder Fotos der Schauspielerinnen.

Gravano / Lohan v Take-Two Interactive Software, Inc.
Urteil v. 01.09.2016
Volltext (engl.)

Medienberichte auf Heise Online  und Gamesindustry.biz

Keyseller: „Ein Geschäftsmodell, das deutsche Gesetze umschifft“

Das dubiose Geschäft der Keyseller hat das Handelsblatt unter die Lupe genommen. Massimo Bognanni hat sich während der Gamescom auf die Spur des größten Anbieters in Deutschland, der MMOGA Limited, begeben. Ausführlich schildert er, was für einen problematischen Umgang Keyseller mit Fragen des Jugendschutzes, der Steuergesetze und des Urheberrechts pflegen.

Disclosure: Koch Media hat im vergangenen Sommer gegen MMOGA geklagt, das Unternehmen ließ sich dabei von Osborne Clarke vertreten.

Mieses Spiel auf dem Milliardenmarkt
Massimo Bognanni, Handelsblatt v. 17.08.2016, S. 16-17
Handelsblatt.com (Paywall), Blendle (Paywall)

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Diesmal: Urheberschutz für eSport-Taktiken, das virtuelle Hausrecht des Onlinespielbetreibers, und ganz viel Neues vom Jugendschutz.

Urheberrechtsschutz für e-Sport-Taktiken

Nicht nur die Spiele selbst, auch Taktiken von Pro-Gamern könnten urheberrechtlichen Schutz genießen. Das vertritt jedenfalls Alexander Bleckat, studentischer Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik (IRI) der Leibniz Universität Hannover, in einem Beitrag. So interpretierten „Pro Gamer von Strategiespielen […] das Computerspiel auf eine künstlerische Art und Weise, indem sie ihre eigenen, erfolgreichen Taktiken zur Erreichung des Siegs einsetzen und somit erscheint die Darbietung schutzfähig.“ Das (professionelle) Spielen von Ego/Taktik-Shootern sei ebenfalls geschützt, nicht aber das Spielen von Abenteuer-, Simulations- und Sportspielen.

Ist der Computerspieler ausübender Künstler i.S.v. § 73 UrhG?
Alexander Bleckat, MMR-Aktuell 2016, 379661
Beck Online (für Abonnenten)

Hausrecht für Online-Spiel-Anbieter

Anbietern von Onlinespielen steht ein virtuelles Hausrecht zu, ähnlich dem Rechtsschutz für Inhaber realer Räume. Die Voraussetzungen und die Reichweite haben Timo Conraths    und Stefan Krüger in einem Aufsatz untersucht. Anbieter können mithilfe des Hausrechts bestimmte Spieler von der Nutzung des Spiels ausschließen.

Das virtuelle Hausrecht des Online-Spiel-Betreibers: Wirksame Rechtsschutzmöglichkeit für Online-Spiel-Anbieter abseits des Vertragsrechts
Timo Conraths    / Stefan Krüger, MMR 2016, 310-313
Beck Online (für Abonnenten)

Keine Indizierung von Mortal Kombat X

Für viele überraschend, hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) den neuesten Teil der Mortal Kombat-Reihe nicht indiziert. Die Vorgänger waren teils noch als strafrechtlich relevant eingestuft und beschlagnahmt worden. Die Entscheidung hat die BPjM aufgrund der Relevanz im amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht. Eine Anmerkung dazu hat Sebastian Schwiddessen verfasst.

EU-Version von »Mortal Kombat X« nicht indiziert
Entscheidung Nr. 6069 vom 2.7.2015, BPJM-Aktuell 3/2015, 17-26
bundespruefstelle.de 

Mortal Kombat – kein jugendgefährdendes Medium (mehr): Anmerkungen und Folgefragen zur Spruchpraxisänderung der Bundesprüfstelle
Sebastian Schwiddessen, MMR 2016, 161
Beck Online (für Abonnenten)

Jugendschutz in der virtuellen Realität

Die diesjährige Gamescom stand ganz im Zeichen von Virtual Reality, unzählige Anbieter haben ihre Spiele und Hardware vorgestellt. Mit den jugendschutzrechtlichen Fragen rund um die neue Gaming-Erfahrung haben sich bereits im Frühjahr Felix Hilgert und Philipp Sümmermann aus unserem Spielerechts-Team in einem Aufsatz auseinandergesetzt. In der FAZ hat Jonas Jansen erklärt, welches Potential in der neuen Technik steckt.

Jugendschutz in der virtuellen Realität: Mit einem Schlag wird alles anders?
Felix Hilgert / Philipp Sümmermann, CR 2016, 104-109
Otto Schmidt (für Abonnenten), Kurzfassung im CR-online.de Blog 

Warum die Spielebranche verrückt nach virtueller Realität ist
Jonas Jansen, FAZ v. 21.08.2016
FAZ.net 

Die neue Vorsitzende der BPjM: Martina Hannak-Meinke

Die für den medialen Jugendschutz zuständige Bundesoberbehörde in Bonn, Hüterin des „Index“, hat seit diesem Jahr eine neue Leitung. Nach rund 37 Jahren bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist Elke Monssen-Engberding in den Ruhestand gegangen, ihre Nachfolgerin an der Spitze ist Martina Hannak-Meinke.

Im Deutschlandradio Kultur hat sie ein Interview zur Frage gegeben, ob es in Deutschland Zensur gibt. Einen Einblick hinter die Kulissen der BPjM liefert ein Artikel des Bonner General-Anzeigers, Martin Wein hat sich zeigen lassen, wie die 21 Mitarbeiter in Bonn arbeiten. Das generelle System des Jugendschutzes bei Computerspielen und die Tätigkeit der USK hat Stephan Steininger im Gamesmarkt vorgestellt.

Aufhebung des Index vor 50 Jahren: Gibt es bei uns Zensur?
Stephan Karkowsky, Deutschlandradio Kultur, 14.06.2016
Deutschlandradio Kultur

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: IS-Videos bereiten Sorgen
Martin Wein, Bonner General-Anzeiger, 21.07.2016
General-Anzeiger

Jugendschutz: Feigenblatt oder Verantwortungsbewusstsein
Stephan Steininger, Gamesmarkt 09/2016, 62-65
Nur Print

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