Schlagwort: Linkliste

  • BGH: Rapidshare haftet als Störer für Nutzer und externe Linklisten

    Rapidshare haftet grundsätzlich als Störer für Urheberrechtsverletzungen, wenn externe Linklisten auf geschützte Werke verweisen, die Rapidshare-Nutzer hochgeladen haben. Rapidshare muss jedenfalls in gewissem Umfang bekannte einschlägige Linklisten überwachen und die dort verlinkten urheberrechtswidrig zugänglich gemachten Dateien dann auf seinen Servern löschen. Das hat der Bundesgerichtshof am vergangenenen Freitag entschieden (BGH, Urteil vom 12. Juli 2012, Az.: I ZR 18/11, Pressemitteilung).