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  • Verbot von Zusatz-Entgelten für Bezahlverfahren kommt zum 13. Januar 2018

    Erst hatte der Gesetzgeber Zusatz-Entgelte für Bezahlverfahren nur eingeschränkt, nun werden sie so gut wie ganz abgeschafft. Ab dem 13. Januar 2018 sind Regelungen unwirksam, die Verbrauchern zusätzliche Entgelte für Zahlungen per Überweisung, Lastschrift oder Karte auferlegen. Aufschläge für Kreditkartenzahlungen und ähnliche Zusatzgebühren darf es dann nicht mehr geben.