Schlagwort: Gustl Mollath

  • Keine Beschlagnahme von Daten zum Zweck der Vernichtung (Teil 2 von 2)

    Das Landgerichts (LG) Hamburg entschied in seinem Beschluss vom 02. September 2013 (Az. 629 Qs 34/13; Volltext), dass Daten nicht tauglicher Gegenstand einer wirksamen Beschlagnahme und Löschung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens sein können – wenn es eben nicht um den Beweis einer Tatsache, sondern um die Vernichtung von Daten als Tatwerkzeug geht. Auslöser war der […]