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Rentenversicherungspflicht von Gründer-Geschäftsführern: Böses Erwachen vermeiden!
Ob bei der Gründung selbst oder innerhalb der ersten Finanzierungsrunden: In der Euphorie wird die Sozialversicherungspflicht von geschäftsführenden GmbH-Gesellschaftern, die weniger als 50 % der Gesellschaftsanteile halten, häufig vernachlässigt. Aber Gründer wie Investoren sollten sich intensiv mit diesem Thema beschäftigen – sonst drohen Nachzahlungen und weitere unangenehme Konsequenzen.