Schlagwort: Entscheidung
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BGH: Gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung für urheberrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Provider nicht erforderlich
Kurz gemeldet: Der Bundesgerichtshof hat mit einem erst heute bekannt gewordenen Beschluss vom 19. April 2012 (Az. I ZB 80/11 – „Alles kann besser werden“) entschieden, dass der urheberrechtliche Auskunftsanspruch gegen Internetprovider gemäß § 101 Abs. 2, Abs. 9 UrhG nicht voraussetzt, dass der jeweilige Nutzer eine Rechtsverletzung in gewerbsmäßigem Umfang begangen hat.