define('DISALLOW_FILE_EDIT', true); define('DISALLOW_FILE_MODS', true); Direktmarketing – Online.Spiele.Recht https://www.spielerecht.de Mon, 22 Dec 2014 16:06:45 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.1.9 Single opt-in und eine neue Masche? https://www.spielerecht.de/single-opt-in-und-eine-neue-masche/ https://www.spielerecht.de/single-opt-in-und-eine-neue-masche/#comments Sat, 19 Dec 2009 14:20:43 +0000 http://spielerecht.de/?p=593 Eine neue Masche? Folgendes ist hier kürzlich passiert:

Ein Mandant bietet auf seiner Website die Möglichkeit, sich für einen Newsletter anzumelden – aber ohne double opt-in. Eine E-Mail-Adresse wird eingetragen, ein Newsletter verschickt, und postwendend flattert die Abmahnung ins Haus. Der Inhaber der Adresse (ein Kleinunternehmer) habe sich nie registriert, der Newsletter sei Spam, der Mandant möge die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben und dem Abmahner künftige keine Newsletter mehr schicken. Die Vertragsstrafe: Bemerkenswert niedrige 500 Euro.

Kaum ist die unterschriebene Unterlassungserklärung zurückgeschickt, häufen sich Eintragungen der streitgegenständlichen E-Mail-Adresse im Newsletter-Anmeldeformular des Mandanten – der IP-Adresse nach zu urteilen stammen sie aus der Stadt, aus der auch die Abmahnung kam.

Will da jemand seinen Konkurrenten ärgern, indem er ihn wahllos für Newsletter anmeldet? Oder meint da umgekehrt jemand, bei lumpigen 500 Euro würde eine Rechtsabteilung dann schon nicht so genau hinschauen? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

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Regelungen zum Direktmarketing verschärft https://www.spielerecht.de/regelungen-zum-direktmarketing-verscharft/ https://www.spielerecht.de/regelungen-zum-direktmarketing-verscharft/#respond Fri, 28 Aug 2009 10:15:23 +0000 http://gameslawyer.wordpress.com/?p=162 Im Laufe des Jahres 2009 sind bereits deutlich Verschärfungen der Regelungen zum Direktmarketing per Telefon, SMS, E-mail usw. in Kraft getreten. Gastautorin Anja Kops gibt in einem Direktmarketing-Special einen Überblick über Neuerungen. Das Thema ist für jeden relevant der online wirbt und Geschäfte macht. Erst kürzlich hat der BGH in einem Beschluss erneut betont, dass schon der Empfang einer einzigen unerwünschten Werbemail Unterlassungsansprüche auslöst.

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