define('DISALLOW_FILE_EDIT', true); define('DISALLOW_FILE_MODS', true); Datenschutzbeauftragter – Online.Spiele.Recht https://www.spielerecht.de Tue, 18 Mar 2014 13:27:06 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.1.9 News vom 13. Datenschutzkongress in Berlin: Rechtssicherheit für Facebook Like? https://www.spielerecht.de/news-vom-13-datenschutzkongress-in-berlin-rechtssicherheit-fur-facebook-like/ https://www.spielerecht.de/news-vom-13-datenschutzkongress-in-berlin-rechtssicherheit-fur-facebook-like/#comments Wed, 16 May 2012 06:08:36 +0000 http://spielerecht.de/?p=2013 Am 8. und 9. Mai fand der 13. Datenschutzkongress in Berlin statt. Als Redner waren prominente Datenschützer, wie beispielsweise der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, und der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar, sowie der Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich anwesend.

Neben Diskussionen um den Entwurf einer Datenschutzverordnung sowie Fragen rund um die ePrivacy Richtlinie und die Cookie-Vorgaben war insbesondere der Beitrag des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, Herrn Caspar, interessant:

Er erwähnte nämlich die 2-Klick-Lösung des Heise Verlages als datenschutzkonforme Möglichkeit, Social Plug-Ins (wie den Facebook Like Button) zu verwenden. Social Plug-Ins waren vom Düsseldorfer Kreis als datenschutzwidrig eingestuft worden und auch die Variante mit der 2-Klick-Lösung zum Teil als kritisch angesehen.

Unklar bleibt, ob Prof. Caspars Meinung sich auch mit denen der Datenschutzbeauftragten der übrigen Bundesländer deckt. Dennoch bringt diese mündliche Äußerung zumindest ein kleines Stück Rechtssicherheit.

]]>
https://www.spielerecht.de/news-vom-13-datenschutzkongress-in-berlin-rechtssicherheit-fur-facebook-like/feed/ 2
Update: Google Analytics – Datenschützer überprüfen Websites https://www.spielerecht.de/update-google-analytics-%e2%80%93-datenschutzer-prufen/ https://www.spielerecht.de/update-google-analytics-%e2%80%93-datenschutzer-prufen/#respond Mon, 14 May 2012 04:30:14 +0000 http://spielerecht.de/?p=2004 Wie im Herbst 2011 berichtet, konnte eine Einigung zwischen den Datenschützern und Google im Hinblick auf die Tracking Software Google Analytics erzielt werden und ein datenschutzkonformer Einsatz ist seitdem unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Der richtige Einsatz von Google Analytics wird durch die Datenschutzbehörden auch überprüft: Bereits im Januar überprüfte die Datenschutzbehörde in Rheinland-Pfalz stichprobenartig Webseiten auf den richtigen Einsatz von Google Analytics hin, nun zieht auch Bayern nach: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat 13.404 Sites bayerischer Betreiber auf die einwandfreie Verwendung von Google Analytics überprüft. Das Ergebnis war, dass von den Betreibern, die Google Analytics einsetzten, lediglich 3% das Tracking Programm rechtskonform verwendeten. Die übrigen wurden schriftlich aufgefordert, den Missstand zu beheben. Bußgelder sollen allerdings erst einmal nicht verhängt werden.

Das Vorgehen der Datenschützer zeigt, dass es durchaus praktische Relevanz hat, sich an die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu halten, um Kontakt mit den Aufsichtsbehörden zu vermeiden. Wir empfehlen daher noch einmal zu überprüfen, ob die nachfolgenden Anforderungen auch tatsächlich umgesetzt worden sind.

Checkliste zum datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics:

  • Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google (§ 11 BDSG – Vertrag) abschließen.
  • Anonymisierung der IP-Adressen durch das  _anonymizeIp()-Tool von Google
  • Widerspruchsrecht der Betroffenen durch ein Deaktivierungs-Add-On
  • Datenschutzhinweis in der Datenschutzerklärung mit umfassender Information über die Funktionsweise von Google Analytics und die Rechte des betroffenen Nutzers
  • Löschung von Altdaten (bestehende Google Analytics Profile).
]]>
https://www.spielerecht.de/update-google-analytics-%e2%80%93-datenschutzer-prufen/feed/ 0
Kurz gemeldet: Datenschutzbeauftragte halten Social Plugins für rechtswidrig https://www.spielerecht.de/kurz-gemeldet-datenschutzbeauftragte-halten-social-plugins-fur-rechtswidrig/ https://www.spielerecht.de/kurz-gemeldet-datenschutzbeauftragte-halten-social-plugins-fur-rechtswidrig/#comments Wed, 05 Oct 2011 19:11:32 +0000 http://spielerecht.de/?p=1760 Die bereits zuvor in diesem Blog dargestellte Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit von Social-Plugins geht in die nächste Runde und nun bildet sich eine einheitliche Meinung der staatlichen Datenschützer aus:

Im Rahmen der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten haben die Datenschützer Ende September festgestellt, dass die Einbindung sogenannter Social-Plugins, wie von Facebook, Google+, Twitter und anderen Plattformbetreibern, in die Webseiten deutscher Anbieter ohne hinreichende Information der User und ohne Einräumung eines Wahlrechtes nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang stehen. Nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten ist die „aktuelle von Social-Plugin-Anbietern vorgesehene Funktionsweise […] unzulässig, wenn bereits durch den Besuch einer Webseite und auch ohne Klick auf beispielsweise den „Gefällt-mir“-Knopf eine Übermittlung von Nutzendendaten in die USA ausgelöst wird, auch wenn die Nutzenden gar nicht bei der entsprechenden Plattform registriert sind.

Empfehlungen für Webseitenanbieter zur rechtskonformen Nutzung von Social-Plugins geben die Datenschützer nicht. Stattdessen fordern sie lediglich Anbieter sozialer Netzwerke auf, bereits in den vergangenen Jahren formulierte Datenschutzstandards umzusetzen.

 

 

]]>
https://www.spielerecht.de/kurz-gemeldet-datenschutzbeauftragte-halten-social-plugins-fur-rechtswidrig/feed/ 3
Piwik Analytics bekommt den Segen der Datenschützer https://www.spielerecht.de/piwik-analytics-bekommt-den-segen-der-datenschutzer/ https://www.spielerecht.de/piwik-analytics-bekommt-den-segen-der-datenschutzer/#respond Wed, 16 Mar 2011 11:00:42 +0000 http://spielerecht.de/?p=1441 Piwik Analytics ist eine Open-Source-Software zum Tracking von Website-Besuchern (die auch in unserem Blog eingesetzt wird). Anders als bei der seit längerem unter datenschutzrechtlichem Druck stehenden Lösung Google Analytics lässt sich diese Software lokal betreiben. Eine Datenübermittlung an Dritte oder gar ins Ausland findet also nicht statt.

Unsere Einschätzung, dass damit bei entsprechend sorgfältiger Konfiguration ein mit dem deutschen Datenschutzrecht konformes Tracking möglich ist, wird nunmehr auch ganz offiziell vom – tendenziell in Datenschutzfragen recht strengen – Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) geteilt – Piwik wird als Alternative zu Google Analytics sogar ausdrücklich empfohlen.

Allerdings genügt dafür die Grundversion der Software nach Meinung des ULD nicht ganz. Ausgehend von der umstrittenen Rechtsauffassung, dass IP-Adressen personenbezogene Daten darstellen, fordern die Datenschützer mindestens noch den Einsatz des Plugin „AnonymizeIP“, das die vollständige Speicherung von IP-Adressen abschaltet.

]]>
https://www.spielerecht.de/piwik-analytics-bekommt-den-segen-der-datenschutzer/feed/ 0