define('DISALLOW_FILE_EDIT', true);
define('DISALLOW_FILE_MODS', true);Datenschutzbeauftragter – Online.Spiele.Recht
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Tue, 18 Mar 2014 13:27:06 +0000de
hourly
1 https://wordpress.org/?v=6.1.9News vom 13. Datenschutzkongress in Berlin: Rechtssicherheit für Facebook Like?
https://www.spielerecht.de/news-vom-13-datenschutzkongress-in-berlin-rechtssicherheit-fur-facebook-like/
https://www.spielerecht.de/news-vom-13-datenschutzkongress-in-berlin-rechtssicherheit-fur-facebook-like/#commentsWed, 16 May 2012 06:08:36 +0000http://spielerecht.de/?p=2013Am 8. und 9. Mai fand der 13. Datenschutzkongress in Berlin statt. Als Redner waren prominente Datenschützer, wie beispielsweise der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, und der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar, sowie der Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich anwesend.
Neben Diskussionen um den Entwurf einer Datenschutzverordnung sowie Fragen rund um die ePrivacy Richtlinie und die Cookie-Vorgaben war insbesondere der Beitrag des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, Herrn Caspar, interessant:
Unklar bleibt, ob Prof. Caspars Meinung sich auch mit denen der Datenschutzbeauftragten der übrigen Bundesländer deckt. Dennoch bringt diese mündliche Äußerung zumindest ein kleines Stück Rechtssicherheit.
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https://www.spielerecht.de/news-vom-13-datenschutzkongress-in-berlin-rechtssicherheit-fur-facebook-like/feed/2Update: Google Analytics – Datenschützer überprüfen Websites
https://www.spielerecht.de/update-google-analytics-%e2%80%93-datenschutzer-prufen/
https://www.spielerecht.de/update-google-analytics-%e2%80%93-datenschutzer-prufen/#respondMon, 14 May 2012 04:30:14 +0000http://spielerecht.de/?p=2004Wie im Herbst 2011 berichtet, konnte eine Einigung zwischen den Datenschützern und Google im Hinblick auf die Tracking Software Google Analytics erzielt werden und ein datenschutzkonformer Einsatz ist seitdem unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Der richtige Einsatz von Google Analytics wird durch die Datenschutzbehörden auch überprüft: Bereits im Januar überprüfte die Datenschutzbehörde in Rheinland-Pfalz stichprobenartig Webseiten auf den richtigen Einsatz von Google Analytics hin, nun zieht auch Bayern nach: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat 13.404 Sites bayerischer Betreiber auf die einwandfreie Verwendung von Google Analytics überprüft. Das Ergebnis war, dass von den Betreibern, die Google Analytics einsetzten, lediglich 3% das Tracking Programm rechtskonform verwendeten. Die übrigen wurden schriftlich aufgefordert, den Missstand zu beheben. Bußgelder sollen allerdings erst einmal nicht verhängt werden.
Das Vorgehen der Datenschützer zeigt, dass es durchaus praktische Relevanz hat, sich an die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu halten, um Kontakt mit den Aufsichtsbehörden zu vermeiden. Wir empfehlen daher noch einmal zu überprüfen, ob die nachfolgenden Anforderungen auch tatsächlich umgesetzt worden sind.
Checkliste zum datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics:
Anonymisierung der IP-Adressen durch das _anonymizeIp()-Tool von Google
Widerspruchsrecht der Betroffenen durch ein Deaktivierungs-Add-On
Datenschutzhinweis in der Datenschutzerklärung mit umfassender Information über die Funktionsweise von Google Analytics und die Rechte des betroffenen Nutzers
Löschung von Altdaten (bestehende Google Analytics Profile).
]]>https://www.spielerecht.de/update-google-analytics-%e2%80%93-datenschutzer-prufen/feed/0Kurz gemeldet: Datenschutzbeauftragte halten Social Plugins für rechtswidrig
https://www.spielerecht.de/kurz-gemeldet-datenschutzbeauftragte-halten-social-plugins-fur-rechtswidrig/
https://www.spielerecht.de/kurz-gemeldet-datenschutzbeauftragte-halten-social-plugins-fur-rechtswidrig/#commentsWed, 05 Oct 2011 19:11:32 +0000http://spielerecht.de/?p=1760Die bereits zuvor in diesem Blog dargestellte Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit von Social-Plugins geht in die nächste Runde und nun bildet sich eine einheitliche Meinung der staatlichen Datenschützer aus:
Im Rahmen der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten haben die Datenschützer Ende September festgestellt, dass die Einbindung sogenannter Social-Plugins, wie von Facebook, Google+, Twitter und anderen Plattformbetreibern, in die Webseiten deutscher Anbieter ohne hinreichende Information der User und ohne Einräumung eines Wahlrechtes nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang stehen. Nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten ist die „aktuelle von Social-Plugin-Anbietern vorgesehene Funktionsweise […] unzulässig, wenn bereits durchden Besuch einer Webseite und auch ohne Klick auf beispielsweise den „Gefällt-mir“-Knopf eine Übermittlung von Nutzendendaten in die USA ausgelöst wird, auch wenn die Nutzenden gar nicht bei der entsprechenden Plattform registriert sind.“
Empfehlungen für Webseitenanbieter zur rechtskonformen Nutzung von Social-Plugins geben die Datenschützer nicht. Stattdessen fordern sie lediglich Anbieter sozialer Netzwerke auf, bereits in den vergangenen Jahren formulierte Datenschutzstandards umzusetzen.
]]>https://www.spielerecht.de/kurz-gemeldet-datenschutzbeauftragte-halten-social-plugins-fur-rechtswidrig/feed/3Piwik Analytics bekommt den Segen der Datenschützer
https://www.spielerecht.de/piwik-analytics-bekommt-den-segen-der-datenschutzer/
https://www.spielerecht.de/piwik-analytics-bekommt-den-segen-der-datenschutzer/#respondWed, 16 Mar 2011 11:00:42 +0000http://spielerecht.de/?p=1441Piwik Analytics ist eine Open-Source-Software zum Tracking von Website-Besuchern (die auch in unserem Blog eingesetzt wird). Anders als bei der seit längerem unter datenschutzrechtlichem Druck stehenden Lösung Google Analytics lässt sich diese Software lokal betreiben. Eine Datenübermittlung an Dritte oder gar ins Ausland findet also nicht statt.
Unsere Einschätzung, dass damit bei entsprechend sorgfältiger Konfiguration ein mit dem deutschen Datenschutzrecht konformes Tracking möglich ist, wird nunmehr auch ganz offiziell vom – tendenziell in Datenschutzfragen recht strengen – Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) geteilt – Piwik wird als Alternative zu Google Analytics sogar ausdrücklich empfohlen.
Allerdings genügt dafür die Grundversion der Software nach Meinung des ULD nicht ganz. Ausgehend von der umstrittenen Rechtsauffassung, dass IP-Adressen personenbezogene Daten darstellen, fordern die Datenschützer mindestens noch den Einsatz des Plugin „AnonymizeIP“, das die vollständige Speicherung von IP-Adressen abschaltet.