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In der Tat hätte es heute in Deutschland ein Computerspiel sehr schwer, wenn es in ähnlich überspitzer Weise wie das Tarantino-Werk von Hakenkreuzfahnen eingerahmte Gewalthandlungen präsentierte. Der Film dagegen hat sogar eine FSK-Freigabe ab 16 bekommen. Scheinbar löst schon das Medium „Computerspiel“ in vielen Köpfen noch einen Ablehnungsreflex aus.
Dabei differenzieren die anzuwendenden jugendschutz- und strafrechtlichen Vorschriften nicht zwischen diesen Medientypen (§ 12 JuSchG gilt zum Beispiel schon nach seiner amtlichen Überschrift für „Bildträger mit Filmen oder Spielen“). Die Ungleichbehandlung ist juristisch auch deswegen immer schwerer zu rechtfertigen, weil sich die Medien Film und Spiel sowohl in ihrer visuellen Gestaltung wie auch in ihrer Rezeption und Anerkennung als Kunst- und Ausdrucksform annähern. Vielleicht tragen Veranstaltungen wie die Politiker-LAN ja zu einer Weiterentwicklung der Betrachtungsweise bei…
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