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In eigener Sache: Osborne Clarke (mit Blog) wieder AZUR Top-50-Arbeitgeber
Das juristische Karrieremagazin AZUR hat Osborne Clarke dieses Jahr erneut in seine Liste der Top 50 Arbeitgeber aufgenommen – in der Kategorie „Associatezufriedenheit“ erreicht die Kanzlei sogar die Bestnote „herausragend“ (4 Sterne).