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Rechtsprechung zur Buttonlösung: „Jetzt anmelden“ reicht weder mit noch ohne Zusatz (Volltext)
Seit einem guten Jahr gilt in Deutschland für e-commerce-Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern: Ein entgeltlicher Vertrag kann online durch Klick auf eine Schaltfläche nur dann wirksam abgeschlossen werden, wenn der Button gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. So ergibt es sich aus § […]