define('DISALLOW_FILE_EDIT', true); define('DISALLOW_FILE_MODS', true); Activision – Online.Spiele.Recht https://www.spielerecht.de Mon, 22 Dec 2014 16:01:44 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.1.9 Battle of the Bots vor dem LG Berlin https://www.spielerecht.de/battle-of-the-bots-vor-dem-lg-berlin/ https://www.spielerecht.de/battle-of-the-bots-vor-dem-lg-berlin/#comments Thu, 23 Sep 2010 20:17:58 +0000 http://spielerecht.de/?p=1026 Mit Streitigkeiten zwischen Spielebetreibern und Anbietern von „Cheatbots“ hatten sich die Gerichte schon zu beschäftigen – und haben im Sinne der Spielebetreiber geurteilt: Das Angebot solcher nicht autorisierter Zusatzprogramme für Onlinespiele verstoße gegen das UWG. Nunmehr hat das LG Berlin auch einen Streit zwischen zwei konkurrierenden Anbietern von Bots für „World of Warcraft“ entschieden (Urteil v. 24.08.2010, Az.: 15 O 354/10, Volltext hier).

Der eine Anbieter hatte in seiner Werbung behauptet, dass Nutzer des Konkurrenzproduktes „Bannwellen“ des Betreibers zum Opfer gefallen seien. Das wollte der Konkurrent nicht auf sich sitzen lassen. Er berief sich auf § 4 Nr. 7 und 8 UWG, wonach es eine unlautere Handlung darstellt, die Waren oder Leistungen von Mitbewerbern zu verunglimpfen oder unwahre geschäftsschädigende Tatsachen über sie zu behaupten. Damit kam er durch, die „Bannwellen“ konnte der Werbende nicht beweisen.

Pikant an dem Fall: Die Nutzungsbedingungen von „World of Warcraft“ verbieten den Einsatz von Zusatzprogrammen, und jedenfalls in Einzelfällen hat die Betreiberfirma ActivisionBlizzard Nutzer auch wegen des Einsatzes solcher Bots durchaus schon gesperrt. Auch gegen Bot-Entwickler ist ActivisionBlizzard zur Freude der Spieler-Community bereits erfolgreich vorgegangen.

Hatten die Parteien des Verfahrens in Berlin also gleichermaßen Dreck am Stecken? Ein Schelm wer böses dabei denkt…

]]>
https://www.spielerecht.de/battle-of-the-bots-vor-dem-lg-berlin/feed/ 1
Kurznachrichten aus der Gameswelt https://www.spielerecht.de/kurznachrichten-aus-der-gameswelt/ https://www.spielerecht.de/kurznachrichten-aus-der-gameswelt/#respond Fri, 09 Jul 2010 06:26:07 +0000 http://spielerecht.de/?p=929 LG Hamburg: In Verfahren wegen des unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachens („Filesharing“) eines Computerspiels ist ein Streitwert von € 20.000,- anzusetzen: klick (Volltext)

ActivisionBlizzard will künftig in seinen offiziellen Foren nur noch Posts unter Klarnamen zulassen – die Community protestiert: klick

Unsere Rubrik Case Law ist um einige Urteile zum gamesrelevanten Urheber- und Wettbewerbsrecht ergänzt: klick

]]>
https://www.spielerecht.de/kurznachrichten-aus-der-gameswelt/feed/ 0
Love vs. Activision: Smells Like Teen Lawsuit https://www.spielerecht.de/love-vs-activision-smells-like-teen-lawsuit/ https://www.spielerecht.de/love-vs-activision-smells-like-teen-lawsuit/#respond Tue, 22 Sep 2009 22:03:19 +0000 http://spielerecht.de/?p=353 Courtney Love, Witwe des legendären Nirvana-Frontmannes Kurt Cobain und gleichzeitig Verwalterin seines Erbes, ist sauer auf Activision. In einer Reihe etwas inkohärenter und wenig damenhaft formulierter Tweets (u.a. hier nachzulesen) hatte die Sängerin vor zwei Wochen angekündigt, den Publisher wegen der Darstellung ihres Ex-Mannes in dem Spiel Guitar Hero 5 zu verklagen.

Mittlerweile scheint klar: Love selbst hat den Vertrag unterschrieben, mit dem Activision die Rechte zur Nutzung von Name und Erscheinungsbild des verstorbenen Rockers im Spiel eingeräumt wurden. Allerdings können Spieler in der Figur des Kurt Cobain auch Lieder anderer Künstler performen. Hierin sieht der Anwalt von Courtney Love einen Verstoß gegen die vertragliche Vereinbarung und eine posthume Rufschädigung.

In Deutschland wurde um virtuelle Kopien realer Stars in Computerspielen ebenfalls schon prozessiert. Im Jahr 2003 hat das LG Hamburg in einem später vom OLG Hamburg bestätigten Urteil ausgeführt, dass die Verwendung einer Oliver-Kahn-Spielfigur in dem Spiel „FIFA Fußballweltmeisterschaft 2002“ das Persönlichkeitsrecht des Titanen verletze. Obwohl auch Computerspiele dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG unterliegen könnten, sei die konkrete Verwendung des Oliver Kahn angesichts des kommerziellen Hintergrundes nicht unter dem Aspekt der Kunstfreiheit gerechtfertigt. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei nämlich keineswegs geringfügig:

Denn in dem Spiel wird die Person des Klägers gleichsam zu einem willenlosen Werkzeug des Spielers gemacht, der sie nach eigenem Gutdünken führen und auch zu sinnwidrigen oder gar lächerlichen Aktionen einsetzen kann (etwa indem er die den Kläger darstellende Figur fortwährend Eigentore schießen lässt).

Hält man diese Argumentation für überzeugend (uns überzeugt dies auch 6 Jahre später noch nicht wirklich), so wäre auch nach deutschem Recht Kurt Cobains virtueller Auftritt als Bon Jovi-Coversänger wohl nicht ganz unproblematisch…

]]>
https://www.spielerecht.de/love-vs-activision-smells-like-teen-lawsuit/feed/ 0