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Kommentare zu: Rechtswahl bei chinesischen Vertragspartnern – Was ist zu beachten?
https://www.spielerecht.de/rechtswahl-bei-chinesischen-vertragspartnern-was-ist-zu-beachten/
Mon, 22 Dec 2014 15:51:09 +0000
hourly
1 https://wordpress.org/?v=6.1.9
Von: Marian Härtel
https://www.spielerecht.de/rechtswahl-bei-chinesischen-vertragspartnern-was-ist-zu-beachten/comment-page-1/#comment-5617
Sun, 03 Apr 2011 09:57:26 +0000http://spielerecht.de/?p=1451#comment-5617Daher ist es doch allgemein besser, Verträge gleich so zu gestalten, dass wenig Streit auftreten kann.
Viel Spaß (und Kosten) einen Vertragspartner in Jordanien oder Peru zu verklagen (oder einen Titel durchzusetzen), völlig unabhängig von jeder IPR-Regel etc.
Darauf sollte man Mandanten einfach hinweisen und ein Spruch meines BGB Professors aus dem ersten Semester nehme ich mir dabei immer zu Herzen: „Verträge sind zum vertragen da“!
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Von: Kai
https://www.spielerecht.de/rechtswahl-bei-chinesischen-vertragspartnern-was-ist-zu-beachten/comment-page-1/#comment-5560
Wed, 30 Mar 2011 15:34:37 +0000http://spielerecht.de/?p=1451#comment-5560…erster Anlaufpunkt für solche Informationen ist für mich häufig das Internetangebot der deutschen Botschaften/Konsulate, da man dort häufig Hinweise auf Probleme oder Rechtsquellen zu dem Thema findet. Ich schick dir gern mal was dazu rüber.
Beste Grüße
Kai
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Von: Konstantin Ewald
https://www.spielerecht.de/rechtswahl-bei-chinesischen-vertragspartnern-was-ist-zu-beachten/comment-page-1/#comment-5541
Tue, 29 Mar 2011 10:00:28 +0000http://spielerecht.de/?p=1451#comment-5541Hi Kai,
danke für Deinen Kommentar! Wir wären sehr an Internetquellen interessiert und würden daraus dann ggf. auch noch einen Artikel basteln. Diese Aspekte kommen immer zu kurz, wenn man grenzüberschreitend agiert.
Beste Grüße,
Konstantin
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Von: Kai
https://www.spielerecht.de/rechtswahl-bei-chinesischen-vertragspartnern-was-ist-zu-beachten/comment-page-1/#comment-5525
Mon, 28 Mar 2011 10:38:41 +0000http://spielerecht.de/?p=1451#comment-5525Ähnlich viel Freude hat man auch mit einigen arabischen Staaten, die zwar eine Rechtswahl zulassen, aber eine Vollstreckung ausländischer Titel nicht oder nur nach einem gewissen Gutdünken zulassen…
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