define('DISALLOW_FILE_EDIT', true); define('DISALLOW_FILE_MODS', true); Kommentare zu: Rechtswahl bei chinesischen Vertragspartnern – Was ist zu beachten? https://www.spielerecht.de/rechtswahl-bei-chinesischen-vertragspartnern-was-ist-zu-beachten/ Mon, 22 Dec 2014 15:51:09 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.1.9 Von: Marian Härtel https://www.spielerecht.de/rechtswahl-bei-chinesischen-vertragspartnern-was-ist-zu-beachten/comment-page-1/#comment-5617 Sun, 03 Apr 2011 09:57:26 +0000 http://spielerecht.de/?p=1451#comment-5617 Daher ist es doch allgemein besser, Verträge gleich so zu gestalten, dass wenig Streit auftreten kann.

Viel Spaß (und Kosten) einen Vertragspartner in Jordanien oder Peru zu verklagen (oder einen Titel durchzusetzen), völlig unabhängig von jeder IPR-Regel etc.

Darauf sollte man Mandanten einfach hinweisen und ein Spruch meines BGB Professors aus dem ersten Semester nehme ich mir dabei immer zu Herzen: „Verträge sind zum vertragen da“!

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Von: Kai https://www.spielerecht.de/rechtswahl-bei-chinesischen-vertragspartnern-was-ist-zu-beachten/comment-page-1/#comment-5560 Wed, 30 Mar 2011 15:34:37 +0000 http://spielerecht.de/?p=1451#comment-5560 …erster Anlaufpunkt für solche Informationen ist für mich häufig das Internetangebot der deutschen Botschaften/Konsulate, da man dort häufig Hinweise auf Probleme oder Rechtsquellen zu dem Thema findet. Ich schick dir gern mal was dazu rüber.

Beste Grüße
Kai

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Von: Konstantin Ewald https://www.spielerecht.de/rechtswahl-bei-chinesischen-vertragspartnern-was-ist-zu-beachten/comment-page-1/#comment-5541 Tue, 29 Mar 2011 10:00:28 +0000 http://spielerecht.de/?p=1451#comment-5541 Hi Kai,

danke für Deinen Kommentar! Wir wären sehr an Internetquellen interessiert und würden daraus dann ggf. auch noch einen Artikel basteln. Diese Aspekte kommen immer zu kurz, wenn man grenzüberschreitend agiert.

Beste Grüße,

Konstantin

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Von: Kai https://www.spielerecht.de/rechtswahl-bei-chinesischen-vertragspartnern-was-ist-zu-beachten/comment-page-1/#comment-5525 Mon, 28 Mar 2011 10:38:41 +0000 http://spielerecht.de/?p=1451#comment-5525 Ähnlich viel Freude hat man auch mit einigen arabischen Staaten, die zwar eine Rechtswahl zulassen, aber eine Vollstreckung ausländischer Titel nicht oder nur nach einem gewissen Gutdünken zulassen…

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