PEGI-Vorgaben zur Alterskennzeichnung: Ein erstes gemischtes Ergebnis

Das international anerkannte System PEGI (Pan-European Game Information) zur Vergabe von Altersempfehlungen hat erstmalig die Einhaltung der PEGI-Richtlinien zur Kennzeichnung von Spielen und zur Verwendung der Alterskennzeichnungen in Werbematerialien untersucht.

Das Ergebnis fällt gemischt aus, oder wie es PEGI formuliert: „PEGI SA considers this result a very good start, with room for improvement.“

Frankreich erweist sich mit einer PEGI compliance rate von 91,9% als der Musterschüler Euopas, dicht gefolgt von Spanien mit 91,6%. Deutlich lockerer handhaben es die Dänen mit 81,8% und Polen mit 78,9%. Wirklich schlecht fällt das Ergbnis der Compliance im Online-Bereich aus. Dort erfüllten nur etwas mehr als zwei Drittel aller untersuchter Medien die Anforderungen der PEGI-Kennzeichnungsrichtlinien. Den vollständigen Report mit allen Informationen zur Untersuchungsmethode und allen Zahlen kann man kostenfrei auf der PEGI-Website abrufen.

Wie würde die Jugendschutzinsel Deutschland wohl in diesem Report abschneiden? Im Jugendschutzgesetz (§ 12 Abs. 2 JuSchG) und den dazu gehörenden Verwaltungsvorschriften existieren sehr detaillierte Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht, einschließlich der vorgeschriebenen Größe, Form, Farbe und zur Anbringung des Zeichens. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durchaus penibel überwacht. Verstöße können mit empflindlichen Bußgeldern geahndet werden. Vor diesem Hintergrund würde Deutschland vermutlich einen Compliance-Spitzenplatz belegen. Die entscheidende Frage ist dabei, ob dieses Ziel nicht auch unter dem PEGI-System erreicht werden könnte.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Kommentare

Schreibe einen Kommentar