Schon 4 Jahre ist es her, als die Länder den letzten Versuch unternahmen, den nach wohl einhelliger Meinung nicht mehr zeitgemäßen Jugendmedienschutzstaatsvertrag zu reformieren. So ambitioniert wie das Projekt begann, so gleichermaßen überraschend kam das plötzliche Aus (wir berichteten).
Im Jahr 2014 heißt es „Auf ein Neues!“. Am 12. März 2014 beschloss die Rundfunkkommission der Länder , den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu novellieren. Über eine gestern auf der Plattform ideen-jugendmedienschutz gestartete Online-Konsultation hat jedermann die Möglichkeit, sich in das Reformvorhaben einzubringen. Grundlage der Diskussion ist ein Diskussionspapier zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.
Der weitere voraussichtliche Zeitplan sieht wie folgt aus:
- bis zum Mai 2014: Online-Konsultation
- bis Anfang Juni 2014: Auswertung der Beiträge
- 12. Juni 2014: Sitzung der Rundfunkkommission: Vorstellung der Eckpunkte für eine Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
- 16. Juni 2014: Beginn einer vierwöchigen neuen Online-Konsultation zu den Eckpunkten
- 16. Juli 2014: Erstellung des Staatsvertragsentwursf
- Dezember 2014: Paraphierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
Die ersten Stellungnahmen außerhalb des Konsultationsprozesses haben nicht lange auf sich warten lassen, und sie fallen zu Recht ziemlich kritisch aus. Bis zum Dezember haben die Länder also noch einiges an Arbeit vor sich…
- Den Anfang macht die FSM: Stellungnahme
- „In den Papierkorb damit und nochmal anfangen…“ sagt Prof. Dr. Liesching.
- „Unausgegoren“ findet den Entwurf der Kollege Stadler.
- „Stillstand als Fortschritt“, meint Holger Bleich bei heise.
- „Scheitern mit Ansage“, wittert Ansgar Koreng bei lto.
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