Games sind Technologieträger, Wirtschaftsfaktor und Kulturgut – und so überrascht es nicht, dass ihre Entwicklung in vielen Ländern gleich aus mehreren Töpfen gefördert wird. Häufig geschieht dies durch Steuervergünstigungen. Auch in Deutschland fordern die Verbände der Spieleindustrie eine solche steuerliche Förderung – mit breiter Unterstützung aus der Branche. In einer Miniserie im Blog beleuchten wir die rechtlichen Hintergründe der Debatte. Den Anfang gemacht hat der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU), der mit einem ausformulierten Modellentwurf gezeigt hat, wie ein solches Förderungsgesetz aussehen könnte.
Der Modellentwurf
Vorgestellt und gleich mit Abgeordneten verschiedener Fraktionen debattiert wurde der Modellentwurf zur „steuerlichen Kulturförderung im Bereich interaktiver elektronischer Werke“ auf einem parlamentarischen Abend in Berlin im vergangenen November. Der Modellentwurf sieht eine steuerliche Förderung von Games dadurch vor, dass 25 Prozent der für die Spieleentwicklung typischen Kosten auf die Steuerschuld des Entwicklerstudios angerechnet werden. Sollten die 25 Prozent der förderungsfähigen Aufwendungen die Steuerschuld sogar übersteigen, soll eine Auszahlung des übersteigenden Betrages erfolgen.
Beispiel:
Das Studio hat für ein förderungsfähiges Gameprojekt im Jahr 2017 (förderungsfähige) Aufwendungen/Kosten in Höhe von 100. Die Steuerschuld des Studios für das Jahr 2017 beträgt 30. Dann werden 25 Prozent der (förderungsfähigen) Aufwendungen von der Steuerschuld des Studios abgezogen werden. Es verbliebe also eine Steuerschuld von 5.
Sollte die Steuerschuld in diesem Beispiel „nur“ 10 betragen, würden auch hier 25 Prozent der (förderungsfähigen) Aufwendungen von der Steuerschuld abgezogen werden. Da nach Abzug der 25 von der Steuerschuld „minus 15“ übrig bleiben würden, soll das Finanzamt nach dem Modell den die Steuerschuld übersteigenden Betrag – hier also 15 – an das Studio auszahlen.
So könnte in den Jahren der Entwicklung eines (förderungsfähigen) Gameprojekts eine Förderung des Entwicklerstudios erfolgen, da die Steuerschuld gesenkt werden würde bzw. eine Auszahlung den Entwickler finanziell stützen könnte.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen nach dem Modellentwurf u.a. die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Das Spiel muss innerhalb von 5 Jahren veröffentlicht werden.
- Innerhalb dieses Zeitraums muss das Entwicklerstudio (förderungsfähige) Kosten von mind. EUR 200.000 für die Entwicklung aufgewendet haben.
- Das Entwicklerstudio muss in Deutschland steuerpflichtig sein und die Entwicklung des Games verantwortlich leiten und prägen.
- Das Game muss einen Test bestehen (sog. „Kulturtest“) und es dürfen keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Videospiel jugendgefährdend ist.
- Eine Verbindung mit anderen Games-Förderungen ist grundsätzlich möglich.
Ausblick
In weiteren Teilen unserer Miniserie (folgen in den kommenden Wochen) erläutern wir einige Aspekte des Entwurfs, darunter den bereits jetzt viel diskutierten „Kulturtest“ ausführlicher, kommentieren die rechtliche und politische Debatte um den Entwurf, und werfen einen Blick über den Tellerrand auf Fördermodelle in anderen Staaten wie Frankreich, England und Kanada.
Disclosure: Der Modellentwurf wurde maßgeblich von uns mit entwickelt. Außerdem beteiligt waren Dr. Reimar Pinkernell und Prof. Dr. Joachim Englisch.
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