Am Rande der Verhandlungen über das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) hat die Bundesjustizministerin zur deutschen Position in Sachen Netzsperren Stellung bezogen. Internetprovider z.B. in Frankreich müssen ihren Kunden den Zugang zeitlich befristet kappen, wenn diese zum dritten Mal („graduate response“) beim rechtswidrigen Upload von urheberrechtlich geschütztem Material erwischt werden. Einen ähnlichen Mechanismus sah auch ein ACTA-Diskussionsentwurf vor. Dem erteilte Frau Leutheuser-Schnarrenberger in einem Interview nun eine Absage:
Die Bundesregierung wird kein völkerrechtliches Abkommen akzeptieren, das Netzsperren enthält. […] Die Absage an Netzsperren ist die gemeinsame Überzeugung der gesamten Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren ergriffen werden.
Deutliche Worte.
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