Kurz gemeldet: Gesetzentwurf zu Geschäftsgeheimnissen geleakt

Bis zum 9. Juni 2018 muss der deutsche Gesetzgeber eine EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen umsetzen. Dieser Zeitplan wird kaum einzuhalten sein, aber immerhin ist jetzt ein Referentenentwurf bekannt geworden.

Dieser verbessert den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in einigen Aspekten – so wird künftig schon die fahrlässige Verletzung von Geschäftsgeheimnissen einen Schadenersatz auslösen. Auch die Ausnahme für Whistleblower ist eng beschränkt und gilt  nur wenn der Whistleblower hauptsächlich das öffentliche Interesse (und nicht seinen privaten Vorteil) im Blick hat.

Für Spieleunternehmen dürfte sich der neue Schutz insbesondere im Bereich der Monetarisierung von F2P-Angeboten auswirken, weil er den Schutz von – für sich genommen nicht urheberrechtlich schützbaren – Werbe- und Marketingstrategien verbessern kann.

Einzelheiten zu dem geleakten Entwurf erläutert unsere Kollegin Andrea Schmoll in diesem Beitrag.


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