Über die hessischen Pläne zur Verschärfung der Datenschutzvorschriften des Telemediengesetzes (TMG) hatten wir bereits kritisch berichtet. Gestern hat der Gesetzentwurf den Bundesrat passiert und muss nun im Bundestag beraten werden. Der Entwurf sieht unter Anderem vor, dass Anbieter von sozialen Netzwerken stets die restriktivsten Datenschutz- und Privatsphärenoptionen als Standardeinstellung vorsehen müssen und verbietet grundsätzlich den Zugriff externer Suchmaschinen auf die Inhalte solcher Netzwerke. Zwar sind Ausnahmen hiervon möglich, die entsprechende Vorschrift ist jedoch so unpräzise formuliert, dass Streitigkeiten über ihre Reichweite vorprogrammiert sind.
Kurz gemeldet: Bundesrat beschließt Verschärfung des TMG
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