Kurz gemeldet: BGH zur Urheberrechtswidrigkeit bei Bots – Volltext

Wie berichtet hatte der BGH jüngst in zwei Verfahren über die rechtliche Zulässigkeit der Programmierung und des Vertriebs von Automatisierungssoftware für Onlinespiele Dritter Anbieter zu entscheiden.

Bereits am 6. Oktober 2016 hatte das Gericht geurteilt, dass die Nutzung des Grundspiels für die Zwecke der Programmierung des Bots nicht von den Rechten gedeckt ist, die dem Erwerber des Spiels eingeräumt werden. Diese Entscheidung (BGH I ZR 25/15) liegt inzwischen im Volltext vor.

Außerdem hat der BGH am 12. Januar 2017 auch in dem zweiten Verfahren (BGH I ZR 253/14) ein Urteil gefällt und die Entscheidung der Berufungsinstanz bestätigt, wonach der Vertrieb solcher Bots gegen das UWG verstößt. Die Begründung ist noch nicht veröffentlicht, aber wir warden natürlich berichten, wenn sie vorliegt.

Die rechtlichen Hintergründe beider Verfahren haben wir hier und hier aufbereitet.


Beitrag veröffentlicht

in

,

von

Kommentare

Schreibe einen Kommentar