eSport – Visa-Erleichterungen für längerfristige Aufenthalte von eSportlern

Unsere letzten Blog-Beiträge über Visa-Erleichterungen für die Teilnahme an eSport Veranstaltungen bezogen sich insbesondere auf kurzzeitige Aufenthalte. Durch die Zustimmung der Bundesregierung zur neuen Beschäftigungsverordnung ist der Erhalt eines Visums auch für längerfristige Aufenthalte in Deutschland unter erleichterten Bedingungen möglich. Erfreulicherweise gelten ab dem 1.  März 2020 für eSportler vergleichbare Regeln wie für herkömmliche Profisportler aus Drittstaaten.

Bisherige Regelung

Für eSportler, die Unionsbürger bzw. Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats sind, ergibt sich bei der Einreise nach Deutschland kein Problem. eSportler aus Drittstaaten hingegen benötigen einen Aufenthaltstitel, der eine Erwerbstätigkeit gestattet. Die dafür zunächst noch notwendige Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist seit Ende 2018 unter gewissen Voraussetzungen entbehrlich. Das Auswärtige Amt hatte dies allerdings nur für Kurzzeitvisa festgelegt.

eSport in der neuen Beschäftigungsverordnung

Durch die neue Beschäftigungsverordnung wird nun auch die Erlangung eines Aufenthaltstitels für einen langfristigen Aufenthalt von eSportlern in Deutschland erleichtert. Durch den § 22 Nr. 5 BeschV (neu) wird nämlich eine vergleichbare Regelung wie für herkömmliche Berufssportler aus Drittstaaten geschaffen – das eSport-Visum. Demnach bedarf es der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht, wenn

  • eSportler das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • ein Mindestgehalt von (derzeit) monatlich brutto 3.450 EUR vorweisen können, und
  • der für den eSport zuständige deutsche Spitzenverband die berufsmäßige Ausübung bestätigt.

Zuständiger Spitzenverband für den eSport ist der eSport Bund Deutschland e.V. (ESBD), der bereits ein zügiges Verfahren zur Bestätigung angekündigt hat.

Was bedeutet das konkret für eSportler?

Möchte ein eSportler aus einem Drittstaat seine Tätigkeit in Deutschland ausüben, benötigt er nun das neue e-Sport Visum, was ihm auch einen längeren Aufenthalt ermöglicht. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit entfällt, wenn der eSportler die o.g. rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Fazit

Durch die neue BeschVO gehören Visa-Probleme bei eSport-Veranstaltungen in Deutschland mehr und mehr der Vergangenheit an. Deutschland ist ein internationaler Top-Standort für eSport-Turniere und Mannschaften. Auch Dank der andauernden Arbeit der Verbände hat der Gesetzgeber endlich reagiert. Für die ganzheitliche Stärkung des eSports wünscht man sich allerdings weitere gesetzgeberische Schritte zur Angleichung des Rechtsrahmens an denjenigen des klassischen Breiten- und Spitzensports.


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