eSport – Vermittlungsprovisionen in Deutschland

In den letzten Jahren hat Deutschland sich zu einer der wichtigsten eSport Nationen weltweit entwickelt. Die rasante Entwicklung in der Branche führt ständig zu neuen Herausforderungen. Insbesondere ziehen Gehälter und Ablösesummen von eSportlern immer mehr Spielervermittler an. Anders als im Ausland sind den Spielervermittlern bei der Bemessung ihrer Vermittlungsprovision in Deutschland Grenzen gesetzt.

Was ist ein Spielervermittler?

Die grundlegende Aufgabe des Spielervermittlers besteht darin, eSportler und Teams – also die Vereine bzw. Gesellschaften, unabhängig von ihrer Rechtsform – zusammenzuführen. Die Tätigkeit des Spielervermittlers ist dabei auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen eSportler und Team gerichtet. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele eSportler vermittelt werden. Bereits bei der Vermittlung eines einzelnen eSportlers liegt eine Vermittlungstätigkeit vor.

Höhe der Provision

Wie hoch die Provision des Vermittlers sein darf, bestimmt sich zunächst danach, ob der Vermittlungsvertrag mit dem Team oder eSportler geschlossen wurde. Für eine Vermittlungsprovision, die der Vermittler vertraglich mit einem Team abschließt, gelten grundsätzlich keine Beschränkungen.

Schließt der Vermittler den Vermittlungsvertrag hingegen mit dem eSportler, ist die Provision der Höhe nach begrenzt. Grundsätzlich darf die vereinbarte Provision höchstens EUR 2.000,00 betragen. Ist der arbeitssuchende Spieler noch nicht länger als drei Monate arbeitslos, ist die Höhe der Provision auf EUR 1.500,00 begrenzt (vgl. § 296 Abs. 3 SGB III).

Eine Ausnahme gilt jedoch für die Personengruppe der Künstler, Artisten, Fotomodelle und Berufssportler, § 2 der Vermittler-Vergütungsverordnung. Für diese Personengruppen beträgt die Höchstgrenze 14 % des Jahresbruttogehaltes inklusive Mehrwertsteuer. Bei einem Vertragsverhältnis über 12 Monaten kommt es nur auf das erste Jahresbruttogehalt an und nicht etwa die Dauer des gesamten Vertrages.

Vermittlungsprovision im eSportbereich

Da der eSport bisher noch nicht zu den „offiziellen“ Sportarten in Deutschland zählt, fällt der eSportler nicht unter den Begriff des Berufssportlers. Der Deutsch Olympische Sportbund (DOSB) verweigert den eSportlern weiterhin die Anerkennung als förderungswürdige Sportart (Link). Die Ausnahme für Berufssportler ist auch nicht entsprechend auf eSportler anzuwenden, da der deutsche Gesetzgeber eine Sonderregelung für bestimmte Personengruppen getroffen hat.

Für Spielervermittler im eSportbereich ist die Höhe der Provision somit auf EUR 1.500,00 bis EUR 2.000,00 inkl. Mehrwertsteuer begrenzt. Eine Vergütungsvereinbarung, die die Höchstgrenze überschreitet, ist insgesamt unwirksam und nicht auf ein noch zulässiges Maß herabzusetzen.

Fazit

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des eSports, sollte der Gesetzgeber erwägen, seine Gesetze zu modernisieren. Der dringende Handlungsbedarf ergibt sich vor allem aus der rechtlichen Diskriminierung von eSport im Vergleich zu anderen „klassischen“ Sportarten. Die Erleichterung der Visabestimmungen (Link) für eSportler und weitere aktuelle politische Diskussionen, lassen auf Fortschritte hoffen.

Bis dahin ist der Vertragsschluss mit einem Team für den Vermittler von Vorteil. Die gesetzlichen Begrenzungen der Höhe der Provision gelten nämlich nicht, wenn der Vermittler einen Vertrag mit dem Team schließt. Hier gilt – bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit – die Vertragsautonomie.

Wir danken unserer Referendarin Mona Ghohrodi für ihre Mitarbeit an diesem Beitrag.


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