Ermittlungen gegen Betreiber von Metin2 Piraterie-Servern – die rechtlichen Hintergründe

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt derzeit gegen mehrere mutmaßliche Betreiber von Piraterie-Servern. Wie die GVU mitteilt, hat die Polizei am 14. September zeitgleich mehrere Wohnungen durchsucht. Dabei hat sie Rechner, Festplatten und diverse weitere Speichermedien beschlagnahmt. Den Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, das Spiel „Metin2“ für ihre Zwecke illegal modifiziert und den Spielbetrieb auf den Servern betreut zu haben.

Unmittelbar nach den Durchsuchungen sind die beiden Server vom Netz gegangen, auch elf weitere illegale Server des Spiels sind mittlerweile offline.

Was sind Piraterie-Server?

Für eine Reihe von Onlinespielen gibt es illegale Piraterie-Server, auch bekannt als „Private-“ bzw. „P-Server“. Insbesondere für MMORPGs (Massively Multiplayer Online Role-Playing Game) lassen sich solche Server häufig finden. Die Anbieter greifen je nach Spiel auf rechtswidrig kopierte Versionen der offiziellen Serversoftware zurück oder emulieren die Funktionsweise der offiziellen Gaming-Server. Teilweise ändern die P-Server auch den Inhalt der Spiele ab oder bieten zusätzliche Funktionen (Mods). Geld verdienen die Anbieter durch den Verkauf von In-Game-Items oder anderen kostenpflichtigen In-Game-Elementen.

Im aktuellen Fall zu „Metin2“ schätzt die GVU, dass die Betreiber durch In-Game-Verkäufe Einnahmen in sechsstelliger Höhe erzielt haben. Für 10.000 Coins mussten Spieler beim Server Cyperia etwa 10 Euro bezahlen, die Preise für Items lagen zwischen 250 und 17.500 Coins.

Wie ist die Rechtslage?

Für Anbieter von P-Servern ist die Rechtslage eindeutig. Strafrechtlich droht gewerbsmäßigen Anbietern von P-Servern eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren gemäß §§ 106, 108a UrhG.

Um Piraterie-Server zu nutzen, ist in der Regel ein modifizierter Client erforderlich. Die Modifikation umgeht regelmäßig technische Schutzmaßnahmen („Kopierschutz“) und verstößt somit gegen § 95a UrhG.

Häufig bieten Anbieter von P-Servern die modifizierten Clients auch gleich auf ihrer Webseite zum Download an. Das Anbieten der Clients – ob modifiziert oder unmodifiziert – ist ebenfalls ein Urheberrechtsverstoß (§ 69c Nr. 1 UrhG). Der Betrieb der Server selbst ist urheberrechtlich ohnehin unzulässig. Sowohl der Betrieb von P-Servern als auch das Modifizieren von Clients stellen darüber hinaus einen Verstoß gegen die AGB der Spieleanbieter dar.

Haftet auch der Provider?

Private Server stehen üblicherweise in Rechenzentren kommerzieller Hosting-Provider, meistens laufen sie auch auf gemietetem Serverplatz oder dedizierter Hardware. Diese haften ebenfalls für den Betrieb rechtswidriger P-Server.

Sobald Host-Provider konkrete Kenntnis von einem solchen Betrieb erhalten, müssen sie an der Beseitigung der Rechtsverletzung mitwirken. Dazu kann gehören, dass der Provider den Server aktiv vom Netz nehmen muss.

Bei gewerbsmäßig betriebenen Piraterie-Servern muss der Provider gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 7 UrhG zudem Auskunft über die Mieter geben, also Namen und Anschrift (inkl. E-Mailadresse) mitteilen.

Fazit

Wer Piraterie-Server betreibt, handelt rechtswidrig und riskiert hohe Strafen. Aber auch Spieler sollten sich gut überlegen, ob sie auf P-Servern spielen möchten. Von den rechtlichen Risiken abgesehen: P-Server können jederzeit abgeschaltet werden. In-Game-Käufe sind dann ebenso weg wie der Spielfortschritt. Geld von den dubiosen Anbietern zurück zu erhalten, ist in der Regel aussichtslos. Langfristigen Spielgenuss hat nur, wer die offiziellen Server nutzt.


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Kommentare

Eine Antwort zu „Ermittlungen gegen Betreiber von Metin2 Piraterie-Servern – die rechtlichen Hintergründe“

  1. Avatar von OnkelBaws
    OnkelBaws

    „Häufig bieten Anbieter von P-Servern die modifizierten Clients auch gleich auf ihrer Webseite zum Download an.“ Das ist sachlich falsch. Der Download wird immer angeboten nicht häufig.

    „Geld von den dubiosen Anbietern zurück zu erhalten, ist in der Regel aussichtslos.“ Im Falle Cyperias wurden Rückbuchungen alle anstandslos bearbeitet – auch meine Spende habe ich zurück erhalten.

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