Eine Onlinecommunity ist kein virtueller Staat

Ein US-Bundesgericht in Kalifornien hat die Klage eines gesperrten Nutzers auf Wiederzulassung zu einer Onlineplattform abgewiesen. Der Spieler hatte sich in Sonys Playstation 3 Network in einer Weise geäußert, die nach Auffassung des Betreibers gegen die Nutzungsbedingungen verstieß.

Gegen die Sperre führte der Kläger an, dass diese gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung aus dem 1. Zusatzartikel der US-Verfassung verstoße. Das Gericht hält die Klage für unschlüssig, da Sony einen Verstoß gegen dieses Grundrecht nicht begehen könne. Es schütze nämlich nur dann gegen Eingriffe von Privatpersonen, wenn diese funktional wie eine staatliche Stelle aufträten. Eine Onlineplattform sei aber auch dann funktional kein Staat, wenn es dort virtuelle Räume und Plätze gäbe, die für eine Vielzahl von Nutzern ein Gemeinwesen simulieren.

Letztendlich sei die Plattform nämlich allein zur Unterhaltung der Nutzer da:

Sony is merely providing a robust commercial product, and is not „performing the full spectrum of municipal powers and [standing] in the shoes of the State.“

Der Kläger hatte den geltend gemachten Anspruch auf Wiederzulassung auch auf vertragsrechtliche Grundsätze gestützt, für die das angerufene Gericht aber nicht zuständig war.

Hier geht es zum Volltext der Entscheidung, die in US-amerikanischen Blogs begrüßt wurde.


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Kommentare

3 Antworten zu „Eine Onlinecommunity ist kein virtueller Staat“

  1. Avatar von Christian
    Christian

    Der Artikel ist nicht korrekt, es war ein Bundesgericht, kein kalifornisches Gericht.

  2. Avatar von Felix
    Felix

    Stimmt, das war unpräzise ausgedrückt. Danke für den Hinweis!

  3. Avatar von ElGraf

    Stellt sich die Frage der Übertragbarkeit auf die Situation in Deutschland. Hier gibt es nämlich so etwas wie mittelbare Drittwirkung von Grundrechten.

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