Die Apple-Fans vom iPhone-Ticker berichten heute über eine – zwischenzeitlich aus dem deutschen App-Store anscheinend bereits wieder verschwundene – App, die als „Enzyklopädie“ über das Leben Adolf Hitlers daherkommt und als Icon gleich dessen Konterfei und eine Hakenkreuzfahne (Screenshot) verwendet. Dass dieses Programm es überhaupt in den AppStore – zumal in den deutschen – geschafft hat, wundert angesichts der bekannt restriktiven Ansichten von Apple auch uns.
Was viele Publisher von Shootern und Strategiespielen mittlerweile verinnerlicht haben, muss sich in der Welt der App-Entwickler wohl noch herumsprechen: Sowohl das Portraitbild von Adolf Hitler als auch das Hakenkreuz sind „Symbole verfassungswidriger Organisationen“ (§ 86a StGB) und dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht öffentlich gezeigt oder verwendet werden. Ausnahmen gelten zwar für künstlerische und wissenschaftliche Werke, doch ist die Rechtsprechung gerade Computerspielen gegenüber insoweit bisher recht streng gewesen. Auch propagandistische, den Nationalsozialismus verherrlichende Werke können sich auf die Ausnahme nicht berufen, wenn sie sich einen vordergründig wissenschaftlichen Anstrich geben.
Auch inhaltlich könnte die App kritisch sein: Kommt Hitler darin zu gut weg (wie der Beschreibungstext der App vermuten lässt), könnte eine Verherrlichung des Nationalsozialismus vorliegen. Auch wenn damit die Schwelle zur Strafbarkeit nicht zwingend überschritten ist, wäre das Angebot damit möglicherweise zu indizieren (§ 18 JuSchG) und dürfte online nur innerhalb geschlossener Benutzergruppen zur Verfügung gestellt werden (§ 4 JMStV).
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