define('DISALLOW_FILE_EDIT', true); define('DISALLOW_FILE_MODS', true); Kommentare zu: Das polizeiliche Auskunftsersuchen – wenn die Polizei Hilfe braucht https://www.spielerecht.de/das-polizeiliche-auskunftsersuchen-wenn-die-polizei-hilfe-braucht/ Mon, 22 Dec 2014 14:43:36 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.1.9 Von: Felix Hilgert https://www.spielerecht.de/das-polizeiliche-auskunftsersuchen-wenn-die-polizei-hilfe-braucht/comment-page-1/#comment-99683 Mon, 10 Nov 2014 14:12:56 +0000 http://spielerecht.de/?p=3507#comment-99683 Diese Meinung bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen (allein schon wegen Art. 5 GG); anders sehen es allerdings das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 10.10.1995 – 1 BvR 1476/91) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Urt. v. 13.1.2011 − 397/07, 2322/07). Beide Gerichte sehen den Beleidigungstatbestand als hinreichend bestimmt.

]]>
Von: Pater Rolf Hermann Lingen https://www.spielerecht.de/das-polizeiliche-auskunftsersuchen-wenn-die-polizei-hilfe-braucht/comment-page-1/#comment-99650 Sun, 09 Nov 2014 17:52:15 +0000 http://spielerecht.de/?p=3507#comment-99650 Korrektur: „Beleidigungen“ sind keine Straftaten. Cf. StGB § 185: Dort fehlt die gesetzliche Bestimmtheit. Damit ist „Beleidigung“ nicht justiziabel. Jegliche „Beleidigungs-Justiz“ ist somit unheilbar ein Willkürakt und v.a. ein Verbrechen.

]]>
Von: Felix Hilgert https://www.spielerecht.de/das-polizeiliche-auskunftsersuchen-wenn-die-polizei-hilfe-braucht/comment-page-1/#comment-99583 Fri, 07 Nov 2014 10:02:50 +0000 http://spielerecht.de/?p=3507#comment-99583 Da fallen mir mehrere Gründe ein, die teilweise in dem Post ja auch erklärt werden.

Zum Einen verursacht die Herausgabe von Daten Aufwand, der schon in einem Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen muss.

Viel wichtiger dürften aber die datenschutzrechtlichen Aspekte sein. Solange der Betreiber nicht rechtlich zur Herausgabe gezwungen ist, ist es seine Entscheidung und Verantwortung, ob Daten herausgegeben werden – mit der Folge dass bei einer Fehlentscheidung auch der Betreiber ggf. Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen der betroffenen Spieler ausgesetzt ist.

Wir würden jedenfalls keinem der uns bekannten Spielebetreiber (und das sind ziemlich viele) ein Interesse an der Verhinderung von Straftataufklärung oder eine „Unrechtsstaat“-Paranoia unterstellen. Beides liegt der ganzen Branche mE fern.

]]>
Von: Jens https://www.spielerecht.de/das-polizeiliche-auskunftsersuchen-wenn-die-polizei-hilfe-braucht/comment-page-1/#comment-99563 Thu, 06 Nov 2014 19:28:49 +0000 http://spielerecht.de/?p=3507#comment-99563 Die Frage, die sich mir jetzt aufdrängt: Warum sollte der Spielebetreiber die Zusammenarbeit mit der Polizei verweigern wollen? Hat er ein Interesse daran, dass Straftaten nicht aufgeklärt werden? Oder glaubt er etwa, in einem Unrechtsstaat zu leben, in dem die Polizei nur vorgibt, Straftaten aufzuklären? Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich…

]]>