Das Ende von Google Analytics in Deutschland

Die FAZ meldet, dass der für den Sitz von Google Deutschland zuständige Datenschutzbeauftragte von Hamburg, Johannes Caspar, die Verhandlungen mit Google über die datenschutzkonforme Ausgestaltung des verbreiteten Analysetools Google Analytics abgebrochen habe. Der Suchmaschinenriese hat sich dem Anschein nach nicht genügend bewegt.

Dem rechtliche Kernproblem von Google Analytics haben wir schon vergangenen März einen Beitrag gewidmet: Die Software erhebt IP-Adressen von Websitebesuchern und übermittelt diese zur Auswertung und Speicherung an Google-Server in den USA. Hält man mit Teilen von Rechtsprechung und Rechtswissenschaft IP-Adressen für personenbezogene Daten, dann bedeutet dies eineErhebung und Übermittlung solcher personenbezogener Daten in Drittstaaten außerhalb der EU. Beides ist grundsätzlich nur mit der Einwilligung des Betroffenen zulässig – aber eine solche Einwilligung kann bei der aktuellen technischen Ausgestaltung des Prozesses nicht eingeholt werden.

Nachdem die Verhandlungen über eine Umgestaltung der Software ergebnislos geblieben sind und die Hamburger Datenschutzbehörde auch den Verweis auf Blockier-Plugins zu Recht schon deswegen nicht für ausreichend hält, weil diese für etliche verbreitete Browser gar nicht zur Verfügung stehen, könnte es nun zu behördlichen Maßnahmen gegen jeden Websitebetreiber kommen, der Google Analytics weiterhin einsetzt.

Dazu die FAZ:

Da die Aufsichtsbehörden gegen Google selbst nicht vorgehen können, wollen sie nun prüfen, ob und wie sie gemeinsam gegen Betreiber von Websites vorgehen, die weiterhin GA einsetzen. Auf sie könnte dann „ein empfindliches Bußgeld“ zukommen, sagte Caspar. Auch ein Musterprozess gegen ein größeres Unternehmen wird erwogen.

Für die betroffenen Unternehmen kann das teuer werden: § 43 BDSG sieht grundsätzlich Geldbußen bis 300.000 Euro vor – im Einzelfall darf dieser Rahmen sogar noch überschritten werden.

Update 14.1.2011:

Die Einstellung der Datenschutzbehörde scheint sich etwas zu beruhigen. Das Conversion Room Blog berichtet von einem Post des Google Analytics Teams. Darin heißt es:

Nach dem Gespräch können wir bestätigen, dass von der Datenschutzbehörde in Hamburg derzeit keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Bußgelder) gegen den Einsatz von Google Analytics geplant sind.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Kommentare

2 Antworten zu „Das Ende von Google Analytics in Deutschland“

  1. Avatar von Netnrd

    Bitte verratet der Hamburger Datenschutzbehörde doch mal, dass man längst die IP-Adressen von der Erfassung und Übertragung an Google um das letzte Oktett kürzen kann. Dafür hat Google seit geraumer Zeit einen Schalter „anonymizeIp()“ eingeführt.

  2. Avatar von Dr. Datenschutz

    @netnrd:
    Sehen wir ähnlich. Wir sind gespannt, auf welche Vorgaben sich der Düsseldorfer Kreis wird einigen können. Aktuell werten wir den Einsatz von Google Analytics unter Beachtung der folgenden Anleitung

    http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/google-analytics-datenschutzkonform-einsetzen/

    nicht als eindeutigen Verstoß gegen die aktuellen Vorgaben des Düsseldorfer Kreises an. Die Gefahr von Bußgeldern sehen wird insoweit (aktuell) nicht.

    Übrigens: http://fraktion.cdu-bw.de setzt Google Analytics sogar ohne IP-Verkürzung ein.

Schreibe einen Kommentar