Angelesen… Veröffentlichungen im Spielerecht (2)

In unserer neuen Rubrik „Angelesen“ wollen wir in regelmäßigen Abständen auf aktuelle Veröffentlichungen im Spielerecht hinweisen. Die Auswahl ist komplett subjektiv und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir stellen zusammen, was wir interessant finden.

Diesmal: Early Access, Promiklagen wegen Grand Theft Auto, Keyseller und Pokémons.

Rechtsfragen rund um Pokémon Go: Gotta Catch ‚Em All

Der Hype um Pokémon Go hat nicht nur unzählige Spieler auf die Straße gebracht, juristisch hat die App auch zahlreiche neue Fragen aufgeworfen. Einen allgemeinen Überblick über die aufgeworfenen Rechtsfragen haben Sascha Kremer im Editorial der WRP und Jens Prütting im Feuilleton der FAZ geliefert. Rolf Schwartmann und Christian-Henner Hentsch haben sich in der FAZ mit Haftungs- und datenschutzrechtlichen Fragen beschäftigt, eine ausführlichere Untersuchung dieser Fragen haben Jens Prütting und Maren Wilke in der K&R vorgenommen. Mit der Frage, wie mit realen Beeinträchtigungen durch virtuelle Spielobjekte umzugehen ist, haben sich Robert Tinnefeld in der K&R sowie Felix Hilgert und Philipp Sümmermann aus dem OC-Spielerechtsteam in der CR beschäftigt. Das Onlinemagazin LTO hat zudem eine Bilderstrecke erstellt, wie bekannte Juristen als Pokémon aussähen. Über Humor lässt sich bekanntlich wunderbar streiten.

Should I Pokémon Or Go?
Sascha Kremer, WRP Die erste Seite 2016, Nr 9
Juris (für Abonnenten)

Pokémon durchs Paragraphenprisma
Jens Prütting, FAZ v. 27.07.2016, S. 16
FAZ Archiv (Paywall)

Pokémon Go: Virtuelle Monster steigen uns aufs Dach
Rolf Schwartmann / Christian-Henner Hentsch, FAZ v. 05.08.2016
FAZ.net

Pokémon GO – Ein rechtlich bedenkliches Vergnügen: Datenschutz- und haftungsrechtliche Analyse
Jens Prütting / Maren Wilke, K&R 2016, 545-550
R&W-Online (für Abonnenten)

Zur Verantwortung des Spielanbieters für reale Störungen durch ein virtuelles Spiel – oder: Wie wird man die Pokémon wieder los?
Robert Tinnefeld, K&R 2016, 551-556
R&W-Online (für Abonnenten)

Pokémon Go und das „digitale Hausrecht“
Felix Hilgert / Philipp Sümmermann, CR 2016, 580-586
Otto Schmidt (für Abonnenten), Kurzfassung im CR-online.de Blog

Bekannte Juristen als Pokémon: A wild Juramon appears!
Legal Tribune Online v. 20.07.2016
LTO

Die Fallstricke von Early Access

Gerade für Indie-Spiele erfreut sich Early Access als Finanzierungsmodell zunehmender Beliebtheit. Die rechtlichen Risiken hat OC-Spielerechtler Felix Hilgert im Gamesmarkt vorgestellt. Entwickler sollten insbesondere Fragen des Jugendschutzes und des Urheberrechtes im Blick haben. Sonst könne „aus dem early release schnell ein permanent death werden“, bilanziert er.

Rechtliche Risiken bei Early Access: Gefahren durch Nachahmer und Jugendschutz
Felix Hilgert, Gamesmarkt 09/2016, 72-73
Nur Print

Ausländische Arbeitnehmer fürs Studio?

Insbesondere kleinere Entwicklerstudios stehen vor vielen Fragen, wenn sie ausländische Mitarbeiter einstellen wollen. Marcel Schmutzler von der Bundesagentur für Arbeit hat im Gamesmarkt erklärt, wie man qualifiziertes Personal aus dem Ausland in Deutschland einstellen kann und an wen man sich bei Fragen wenden kann.

Fachkraft oder Kraftakt
Marcel Schmutzler, Gamesmarkt 09/2016, 66-67
Nur Print

Promi-Klagen gegen GTA V abgewiesen

Keinen Erfolg hatten die US-amerikanische Schauspielerin Lindsey Lohan und das TV-Sternchen Karen Gravano mit ihren Klagen gegen Take-Two Interactive. Sie hatten vorgebracht, Figuren aus GTA V seien nach ihrem Vorbild und ohne ihr Einverständnis erschaffen wurden. Das oberste Gericht von New York wies die Klagen mit deutlichen Worten ab. Unter anderem heißt es in der Entscheidung, das Spiel nutze weder Namen, noch Stimme oder Fotos der Schauspielerinnen.

Gravano / Lohan v Take-Two Interactive Software, Inc.
Urteil v. 01.09.2016
Volltext (engl.)

Medienberichte auf Heise Online  und Gamesindustry.biz

Keyseller: „Ein Geschäftsmodell, das deutsche Gesetze umschifft“

Das dubiose Geschäft der Keyseller hat das Handelsblatt unter die Lupe genommen. Massimo Bognanni hat sich während der Gamescom auf die Spur des größten Anbieters in Deutschland, der MMOGA Limited, begeben. Ausführlich schildert er, was für einen problematischen Umgang Keyseller mit Fragen des Jugendschutzes, der Steuergesetze und des Urheberrechts pflegen.

Disclosure: Koch Media hat im vergangenen Sommer gegen MMOGA geklagt, das Unternehmen ließ sich dabei von Osborne Clarke vertreten.

Mieses Spiel auf dem Milliardenmarkt
Massimo Bognanni, Handelsblatt v. 17.08.2016, S. 16-17
Handelsblatt.com (Paywall), Blendle (Paywall)

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