EFF veröffentlicht „geheime“ Lizenzbedingungen für iPhone-Entwickler

Die amerikanische Electronic Frontier Foundation nimmt in einem aktuellen Artikel die Apple-Lizenzbedingungen für iPhone-Entwickler auseinander. Das Vertragsdokument war bislang im Netz kaum verfügbar, wohl weil es Geheimhaltungspflichten für die Entwickler beinhaltet. Da aber auch US-amerikanische Behörden wie die NASA für den AppStore entwickelt und damit die Lizenzbedingungen erhalten hatten, konnte die EFF sich unter Berufung auf das Gesetz zum Informationszugang bei Behörden (den Freedom of Information Act) ein Exemplar besorgen.

Die Analyse der Vertragsbedigungen fällt wenig überraschend aus. Nach der Zusammenfassung einiger „troubling highlights“ wie die Bindung an den AppStore, eine Haftungsbeschränkung auf 50 US-Dollar und Apples Recht, Apps jederzeit zu entfernen, zieht die EFF ein eindeutiges Fazit:

Overall, the Agreement is a very one-sided contract, favoring Apple at every turn. That’s not unusual where end-user license agreements are concerned (and not all the terms may ultimately be enforceable), but it’s a bit of a surprise as applied to the more than 100,000 developers for the iPhone, including many large public companies. How can Apple get away with it? Because it is the sole gateway to the more than 40 million iPhones that have been sold.

Nach deutschem Recht wären viele der „Gemeinheiten“ des Vertragswerkes zwar unwirksam, darunter insbesondere auch die Haftungsbeschränkung. Allerdings enthält das Vertragswerk eine Rechtswahl zugunsten des kalifornischen Rechts, die jedenfalls gegenüber einem Unternehmer grundsätzlich auch wirksam ist.


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Kommentare

Eine Antwort zu „EFF veröffentlicht „geheime“ Lizenzbedingungen für iPhone-Entwickler“

  1. Avatar von RA Michael Langhans

    Da stellt sich immer die Frage: Geheimhaltung wegen eines Geheimhaltungsinteresses oder weil der Marketingschaden enorm sein könnte… (wobei das beim AppStore eh jeder vermuten dürfte, dass es diese rigiden Beschränkungen gibt)

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